Volltext: Leibniz und seine Schule [2. Band] (2,2 / 1867)

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begriffe, wenn auch nicht dem Buchstaben nach zu theilen, so 
doch dem Geiste nach zu vertheidigen. So ist der wahre Gedanke 
der ewigen Strafen von Leibniz in der Vorrede zur Schrift des 
Sonerus (gegen die Ewigkeit der Strafen) und in der Theodicee 
behauptet, und ebenso ist bei Gelegenheit jener Vorrede Leibniz 
von Lessing vertheidigt worden. „Ich muß zuvörderst," sagt 
Lessing, „jene esoterische, große Wahrheit selbst anzeigen, in de 
ren Rücksicht Leibniz der gemeinen Lehre von der ewigen Ver- 
dammniß das Wort zu reden zuträglich fand. Und welche kann 
es anders sein als der fruchtbare Satz, daß in der Welt nichts 
insuliret, nichts ohne Folgen, ohne ewige Folgen ist? Wenn daher 
nun keine Sünde ohne Folgen sein kann, und diese Folgen die 
Strafen der Sünde sind, wie können diese Strafen anders 
als ewig dauern? Wie können diese Folgen jemals Folgen zu 
haben aufhören? — Genug, daß jede Verzögerung auf deni 
Wege zur Vollkommenheit in alle Ewigkeit nicht einzubringen ist 
und sich also in alle Ewigkeit durch sich selbst bestraft. Denn 
nun auch angenommen, daß das höchste Wesen durchaus nicht 
anders strafen kann als zur Besserung des Bestraften; angenom 
men, daß die Besserung über lang oder kurz die nothwendige 
Folge der Strafe sei: ist es schon ausgemacht, ob überhaupt die 
Strafe anders bessern kann als dadurch, daß sie ewig dauert? 
Will man sagen: „„allerdings, durch die lebhafte Erinnerung, 
welche sie von sich zurückläßt?"" Als ob diese lebhafte Erinne 
rung nicht auch Strafe wäre*)?" 
*') Lessings sämmtl. Schriften. (Lachmnnu'sche Ausgabe.) Bd. IX. 
„Leibniz von den ewigen Strafen". Nr. VIII. und IX. S. 167, 
169. Lessing berührt dieses Thema bei der Herausgabe einer von Leib 
niz verfaßten Vorrede zu der'Schrift des E. Soncr: „Demonstratio
	        
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