Volltext: Leibniz und seine Schule [2. Band] (2,2 / 1867)

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Leibniz, was die persönliche Unsterblichkeit des Menschen betrifft, 
mit der Religionslehre überein; nur liegt die große Differenz 
beider darin, daß nach theologischen Begriffen jener Unsterblich 
keit der natürliche Tod, dagegen nach leibnizischen die natürliche 
Unsterblichkeit vorausgesetzt wird. Ware der Mensch nicht im 
natürlichen Sinne unsterblich, so wäre auch im moralischen Sinne 
die Unsterblichkeit nicht möglich. Aber dieser Unterschied in den 
Grundbegriffen hindert nicht, ja bewirkt vielmehr, daß Leibniz 
die persönliche Unsterblichkeit des Menschen strenger und folge 
richtiger behandelt, als es bei vielen Theologen der Fall ist, daß 
er mehr als diese mit den religiösen Vorstellungen, mit den bib 
lisch-christlichen Lehren übereinkommt und deren Bedeutung tiefer 
zu begründen, genauer zu rechtfertigen versteht. Eben darum, 
weil bei ihm die persönliche Unsterblichkeit im genauen Sinne des 
Worts eine individuelle ist, während die religiöse Einbildung ge 
wöhnlicher Art sich gern in die Vorstellungen von reinen Seelen 
und ätherischen Körpern verliert. 
Wenn nämlich die moralische Unsterblichkeit auf der natür 
lichen beruht, so besteht das natürliche Individuum fort als dieser 
so bestimmte Charakter, und es ist schlechterdings unmöglich, daß 
vollkommen vertilgt werde, was in diesem Individuum einmal 
geschehen ist. Mit der Schuld, in die jeder Mensch nothwendig 
geräth, bleibt auch das Schuldbewußtsein, und wie dieses immer 
einen Zustand innerer Qual oder Strafe in sich schließt, so giebt 
es eine ewige Dauer der Strafen. Natürlich muß die Strafe 
ewig sein, wenn es die Schuld ist; die Schuld muß ewig sein, 
wenn es das (schuldige) Individuum ist. Mußte Leibniz das 
letztere behaupten nach den strengsten Grundsätzen seiner Philo 
sophie, so konnte er nicht umhin, die Ewigkeit der Höllenstrafen 
zu lehren und in diesem Punkte die altherkömmlichen Religions
	        
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