Volltext: Leibniz und seine Schule [2. Band] (2,2 / 1867)

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ergreift, für welche er in den folgenden Jahren so oft und nach 
drücklich auftritt. 
Diese beiden Schriften müssen wir etwas eingehender be 
trachten. 
I. 
Caesarinus Furstenerius*). 
1. Die Streitfrage. 
Der Gesandtschaftsstreit in Nimwegen hatte bekanntlich die 
Frage hervorgerufen, die Leibniz unter dem Namen „6a68arinu8 
Fur8t6nsriu8" in umfassender Weise untersucht, in Rücksicht nicht 
nur auf die besonderen Interessen des Hauses Hannover, sondern 
auf den politischen Zustand des gesammten deutschen Reichs. Die 
Veranlassung war in Kurzem folgende. Frankreich hatte den 
Abgesandten Lothringens auf dem Congresse von Nimwegen nicht 
als Legaten, sondern nur als Deputirten anerkennen wollen und 
dabei erklärt, daß es überhaupt die Gesandten der deutschen Für 
sten nur in dieser Form anerkenne. Doch hatte es die Gesandten 
*) Caesarini Furstenerii tractatus de jure suprematus 
ac legationis principum Germaniae. Werke von Leibniz (Onno 
Klopp) I. R. IV. Bd. S. 1—305. Von dieser Schrift hat Leibniz 
einen Auszug gemacht in Form eines Gesprächs und in französischer 
Sprache, damit auch das nicht Latein verstehende Publicum die Frage 
beurtheilen könne. Der Titel heißt „Entretiens de Philarete et 
d’Eugene touchant la souverainete des electeurs et princes 
de l’empire, ä Duisbourg 1677. Werke von Leibniz (Onno Klopp) 
I. R. III. Bd. S. 331 — 380. Philaret vertheidigt das Gesandt 
schaftsrecht der Reichsfürsten, welches Eugen bestreitet. Die Kurfürsten 
seien Regenten des Reichs, die andern Fürsten Unterthanen. Eben die 
ser Punkt giebt der Frage ihre Bedeutung und macht, daß sie mehr ist, 
als eine bloße Cäremonialfrage.
	        
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