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ergreift, für welche er in den folgenden Jahren so oft und nach
drücklich auftritt.
Diese beiden Schriften müssen wir etwas eingehender be
trachten.
I.
Caesarinus Furstenerius*).
1. Die Streitfrage.
Der Gesandtschaftsstreit in Nimwegen hatte bekanntlich die
Frage hervorgerufen, die Leibniz unter dem Namen „6a68arinu8
Fur8t6nsriu8" in umfassender Weise untersucht, in Rücksicht nicht
nur auf die besonderen Interessen des Hauses Hannover, sondern
auf den politischen Zustand des gesammten deutschen Reichs. Die
Veranlassung war in Kurzem folgende. Frankreich hatte den
Abgesandten Lothringens auf dem Congresse von Nimwegen nicht
als Legaten, sondern nur als Deputirten anerkennen wollen und
dabei erklärt, daß es überhaupt die Gesandten der deutschen Für
sten nur in dieser Form anerkenne. Doch hatte es die Gesandten
*) Caesarini Furstenerii tractatus de jure suprematus
ac legationis principum Germaniae. Werke von Leibniz (Onno
Klopp) I. R. IV. Bd. S. 1—305. Von dieser Schrift hat Leibniz
einen Auszug gemacht in Form eines Gesprächs und in französischer
Sprache, damit auch das nicht Latein verstehende Publicum die Frage
beurtheilen könne. Der Titel heißt „Entretiens de Philarete et
d’Eugene touchant la souverainete des electeurs et princes
de l’empire, ä Duisbourg 1677. Werke von Leibniz (Onno Klopp)
I. R. III. Bd. S. 331 — 380. Philaret vertheidigt das Gesandt
schaftsrecht der Reichsfürsten, welches Eugen bestreitet. Die Kurfürsten
seien Regenten des Reichs, die andern Fürsten Unterthanen. Eben die
ser Punkt giebt der Frage ihre Bedeutung und macht, daß sie mehr ist,
als eine bloße Cäremonialfrage.