Volltext: Das Passauer Stadtrecht

Vorwort. 
Die Anfänge dieser Arbeit liegen bereits zwei Jahre zurück. Als 
ich im Sommer-Semester 1925 die sozialen, verfassungs- und rechts- 
geschichtlichen Grundlagen der mittelalterlichen Stadtgeschichte Passaus 
zum Gegenstand von Seminarübungen machte, konnte ich eine erfreuliche 
Mitarbeit der Seminarteilnehmer bei der Behandlung dieser Fragen fest- 
stellen, die vielleicht in Beziehung steht mit dem gegenwärtig allgemein 
stark wachsenden Interesse an allem, was man insgemein unter dem 
Begriffe Heimatkunde zusammenfaßt. Bei der Aufgabe, auch die beiden 
Passauer Stadtrechtsdenkmäler von 1225 und 1299 in die zu besprechen- 
den historischen Quellen einzubeziehen, erwuchs mir die Pflicht eines 
eingehenden Studiums der einschlägigen mittelalterlichen städtischen 
Rechtsverhältnisse, um das in den bezeichneten Urkunden enthaltene, 
kulturgeschichtlich wertvolle Material möglichst erschöpfend ausbeuten 
und nach den verschiedensten Gesichtspunkten für die Heimatgeschichte 
verwerten zu können. 
Hiebei wurden Vorarbeiten, wie sie für andere Städte aus der Zeit 
der Stadtrechte vorliegen oder wie sie Dr. M. Heuwieser im besonderen 
für Passau bis zu dem die Stadtherrschaft des Bischofs begründenden 
Privileg des Kaisers Otto II. vom 3. Januar 999 lieferte, fast völlig ver- 
mißt. Die Absicht, diese offene Lücke für eine Geschichte Passaus im 
Mittelalter auszufüllen, wurde der Anlaß zu vorliegender Studie. Freilich 
mußte ich von vornherein damit rechnen, daß sich ein wesentlicher Teil 
der Untersuchung mit einer ausführlichen Klarlegung des Inhaltes und der 
Terminologie der bunten, die verschiedensten Seiten des städtischen 
Lebens betreffenden Artikel beider Stadtrechte werde befassen müssen, 
vor allem, wenn damit auch das Ziel verfolgt werden sollte, für ähnliche 
Arbeiten der baierisch-österreichischen Heimatgeschichte ein Hilfsmittel 
zu bieten. Besonders die Absicht, Freunden der Heimatforschung, zumal 
Nichtfachmännern, hiemit einen Dienst zu erweisen, bestimmte mich auch 
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