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14., 15. und 16. Jahrhundert so vermehrt , dass sie kaum mehr in der alten
Weise abgehalten werden konnten, und es ging daher schon in dieser Hinsicht
sehr saumselig zu; der Propst traf nun solche Anordnungen, welche doch immer
bei der beschränkten Anzahl der Priester des Stiftes vollzogen werden konnten.
Er machte aber auch dieselben in einem Schreiben vom 1. Mai 1049 allen ver¬
bündeten Klöstern bekannt1). Er erklärte, er wolle thun was noch möglich ist,
aber er sei gezwungen die Verbindlichkeiten zu vermindern, theils wegen des
starken Chores und anderer religiöser Exercitien, theils wegen der Menge der¬
jenigen, die zur Rosenkranzbruderschaft gehörig zur Beicht nach Ranshofen
kamen; daher werden künftig für jeden Conföderirten, dessen Tod angezeigt
wird, zwei h. Messen gelesen werden, für einen Propst aber noch eine dritte.
An den Quatemberzeiten soll für alle abgestorbenen Verbündeten ein Gottes¬
dienst gehalten werden und innerhalb der Octave des Festes der armen Seelen
drei. Jene, welche noch nicht Priester sind, beten für jeden Verstorbenen
privatim die Todten-Vigilien; mehr könne man nicht thun, verlange aber auch
nicht mehr von anderen Klöstern. Eine ähnliche Veränderung trat um diese Zeit
auch in Bezug auf die alte Vorschrift des Propstes Konrad I. bei dem Todes¬
fälle eines Mitgliedes des Stiftes ein.
Wenn ein Propst oder Mitbruder begraben war, kamen nun alle in den
Chor und beteten die Vigilien, am Morgen hielt der Propst oder Dechant ein
Requiem, dies geschah auch am 7. und 30. Tage ; bis zum letzteren war täg¬
lich eine h. Messe für den Verstorbenen, ein jeder Priester las drei Messen
für ihn nach Gelegenheit, die Laienbrüder und Kleriker beteten drei Rosen¬
kränze; täglich bis zum 30. Tage wurden nach dem Chore die Vigilien gebetet.
An der Grabstätte wurde ein Kreuz mit einer brennenden Lampe errichtet und
dieselbe bis zum 30. Tage mit Weihwasser besprengt. Am 7. und 30. ward zum
Grabe gegangen, dieses besprengt und geräuchert unter Glockengeläute und
täglich wurde bis zum 30. Tage die sonst bei der Tafel bestimmte Portion des
Verblichenen den Armen gegeben2).
In ökonomischer Beziehung leistete der Propst sehr viel, er vollendete,
was sein Vorgänger noch in Betreff des Baues übrig gelassen hatte, durch ita¬
lienische Maurer, errichtete neu die Scheune, das Bräuhaus, das Ökonomie-
Gebäude und liess sogar eine grosse Mauer 350 Schritte in der Länge und 380
in der Breite aufführen, welche den Obstgarten, den Spaziergang der Chor¬
herren und das Buchenwäldchen einschloss; der ganze Bau wurde im J. 1651
vollendet.
Im folgenden Jahre besuchten die verwitwete Kurfürstin und Regentin,
Maria Anna, der junge Kurfürst und seine Gemahlin das Stift; sie wurden von
dem Propste freundlichst empfangen und in die Kirche geführt, sie nahmen dort
das Mittagsmahl ein, fuhren aber dann nach Braunau zurück.
Im Jahre 1658 kam der Kaiser Leopold I. auf seiner Rückreise von Frank¬
furt ganz nahe dem Stifte vorbei; der Propst mit den Chorherren stellten sich
an der Strasse auf, um den im Wagen fahrenden Kaiser ehrfurchtsvoll zu
1) Antiq. Ranshof. pars III, S. 90.
Z) L. c. S. 96.