Volltext: Geschichte des aufgelassenen Stiftes der regulirten Chorherren des heiligen Augustin zu Ranshofen in Oberösterreich

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Hand des Hartwiek von Apfelthal, um dasselbe treu aufzubewahren zum Nutzen 
der Armen 1). Leupirn von Baldlingen gab ihr Gut daselbst nach Ranshofen 3). 
Adalbert von Iskingen bestimmte eine Magd zu jährlichem Zinse, und. Ulrich 
von Wercingen und seine Familie verpflichteten sich selbst dazu3). Herrand 
von Husruke und seine Gattin Kunegunde delegirten ihr Gut Putingen in die 
Hand des Erkenbert von Hagenau, welcher aber dasselbe in die Hand des Her¬ 
zogs Heinrich (des Löwen) legte. Dieser übergab es dann dem Stifte Rans¬ 
hofen in Gegenwart vieler wichtigen Zeugen 4). Er selbst bestätigte am 
20. September 1174 die Schenkung des Gutes seiner Ministerialen Tiemo und 
Dietwin, nämlich Lengmoos und Rotebach in der Nähe des Hausruckberges5}. 
Sophia von Purchusen schenkte ihr Gut zu Remsarn auf Bitten des ster¬ 
benden Gatten dem Stifte6). Im Jahre 1178 am 20. April starb der Propst 
Altmann 7). 
Nun leitete Ranshofen der Propst Alhard odej; Adelhart. Dieser liess 
ein herrliches Buch verfertigen, worin die vier Evangelien vollständig enthalten 
waren (ein sogenanntes Plenarium). Der Einband war sehr künstlich gemacht, 
mit Edelsteinen und Reliquien von hohem Werthe von innen und aussen 
geschmückt, eine wahre Seltenheit in jener Zeit. Er übergab das vollendete 
Werk im Jahre 1178 dem Stifte zur Ehre Gottes, der Jungfrau Maria und des 
heiligen Pancraz. Es wurde aus dem von den Gläubigen bisher dargebrachten 
Gold, Silber und Edelsteinen gemacht, vorzüglich hatte auch der Schatz¬ 
meister Liucold Antheil daran. Es wurde anfangs bei dem feierlichen Gottes¬ 
dienste gebraucht, später aber seines werthvollen Schmuckes entledigt, dieser 
zu ändern Zwecken verwendet und das Buch selbst in der Bibliothek aufbewahrt8). 
Zur Zeit dieses Propstes widmete sich Ditmar von Brunthal, genannt mit 
dem Barte, mit seinem ganzen Vermögen dem Stifte Ranshofen, so dass noch 
bei seinen Lebzeiten seine drei Söhne, die das Gut benützten, jährlich 10 Pfen¬ 
nige ? (nummos) von demselben zahlen mussten, was sich auch auf jeden nach¬ 
folgenden Verwandten erstreckte. Diese Bestimmung kannten der Propst Alhart 
und die Priester des Stiftes: Richer, Konrad, Albert u. s. w.9). Zu seiner 
1) L. c. S. 230, Nr. 85. 
2) L. c. S. 231, Nr 88. 
3) L. c. S. 232, Nr. 89, 90, 
1) L. c. S. 236, Nr. 104. 
5) Urkunclenbuch, B, II, S. 349. Auch Mon. boic. Ill, S. 324. 
6) Urkunclenbuch, B. I, S. 240, Nr. 114. 
7) Nach dem Antiquarium Ranshof. pars IV, S. 16. 
8) Antiquarium Ranshof. pars IV, S. 19. 
9) Urkundenbuch von Oberösterreich, B. I, S. 231, Nr. 86. Da heisst es: 
adhucjuvenis instituit etc., aber im Antiquarium Ranshof. pars IV, S. 21, wo 
6. 
Die Pröpste Alhard, Liutold und Eticho, von 1178 bis 1196.
	        
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