Volltext: Geschichte des aufgelassenen Stiftes der regulirten Chorherren des heiligen Augustin zu Ranshofen in Oberösterreich

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gehörte1). Walther übergab sein Gut in Haselbach um 5 Talente an Ranshofen 
durch die Hand Raffold’s von Blankenbach, und ein Anderer eine Besitzung zu 
Bubenhofen zu seinem und seiner Eltern Seelenheil2). Im Jahre 1142 nahm 
der römische König Konrad III. Ranshofen in seinen besondern Schutz, bestätigte 
alle Besitzungen und Privilegien und stellte darüber eine Urkunde aus 3). 
Im Jahre 1146 starb der Propst Raffold 4) ; über ihn und sein Wirken ist 
fast nichts aufgezeichnet, nur seine grosse Demuth ist bekannt; er wusch alle 
Samstage seinen Chorherren die Füsse, und diese thaten das Nämliche an drei 
Armen, welche sie auch za Tische nahmen. Am grünen Donnerstage verrichtete 
der Propst diese Übung der Demuth an 40 Armen und bewirthete sie, jeder 
erhielt ein besseres Brot, zwei Gerichte, einen Becher Bier und einen Pfennig. 
§• 3. 
Innere Einrichtung. — Lebensweise der Mitglieder des Stiftes 
Ranshofen. 
Nachdem wir nun Manches über die Gründung des Stiftes, dessen erste 
Schicksale, Erwerbungen und Besitzungen gesagt haben, so ist es auch nöthig, 
das Wichtigere aus dem religiösen Leben und den inneren Einrichtungen des¬ 
selben anzuführen. Es’war der Orden der regulirten Chorherren nach der Regel 
des heiligen Augustin eingeführt worden, diese machte aber nur die Grundlage 
aus und wurde in Folge der Zeit mit vielen neuen Anordnungen und Statuten 
erweitert. 
Dass solche Chorherren schon anfangs daselbst waren, geht aus dem Ge¬ 
sagten hervor, aus der ältesten, allgemeinen Überlieferung und aus den Titeln 
der vorkommenden Mitglieder: Praepositus, Decanus, canonicus, welche auf 
diesen Orden hindeuten, da sie bei anderen gewöhnlich: Abbas, Prior, patres 
heissen. In der Bestätigungsurkunde des Stiftes durch Papst Eugen III. vom 
Jahre 1157 wird dieses ausdrücklich gesagt, wie wir bald zeigen werden; auch in 
anderen alten Urkunden ist nur von diesem Orden zu Ranshofen die Rede. Allen 
Chorherren stand ein Propst (Praepositus) vor, nach ihm kam der Dechant 
(Decanus), welcher eigentlich über den Convent gesetzt war, dann gab es wirk¬ 
liche Chorherren, welche Priester waren und auch die Seelsorge ausübten, es 
werden Diakonen und Subdiakonen erwähnt. Andere hatten verschiedene Ge¬ 
schäfte zu leiten, es gab einen Kämmerer zur Besorgung der Einkünfte des Stif¬ 
tes, einen Kellermeister, einen Aufseher des Refectoriums (wahrscheinlich zu¬ 
gleich Küchenmeister), einen Aufseher über das Armen-Spital, den Scolasticus, 
welcher die Stiftsschule zu leiten hatte. Es waren aber gewöhnlich zwei 
Schulen, eine äussere für fremde Knaben, Söhne vom Landadel oder von 
Freien, welche Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion lernten, und eine 
t) L. c. S. 222, 223, Nr. 58. 
2) h. c. S. 258, Nr. 154 und 155. 
3) Antiquar. Ranshof. pars IV, pag. k. Mon. boic, III, pag. 315. Datum apud 
Wirzeburch. Urkundenbuch, B. II, S. 198. 
4) Antiquar. Banshof. pars IV, pag.
	        
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