Volltext: Geschichte des aufgelassenen Cistercienser-Klosters Baumgartenberg im Lande ob der Enns

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Jahre 1620, am dritten Sonntage nach Ostern, wieder einige Cister- 
cienser-Mönche vom Kloster Rein dahin, welche Schlierbach neu 
anpflanzten, und es dauerte dann bis auf den heutigen Tag. Im Jahre 
1444 am S. April errichtete der Kaiser Friedrich III. ein Cistercien- 
ser-Stift zu Wiener- Neustadt (ad sanctam trinitatem oder auch 
Neukloster genannt), es ist eine Filiale yon Rein. Was nun die 
Eigenheiten und Einrichtungen dieses Ordens betrifft, so kann man 
kurz Folgendes bemerken: Die Grundlage der Regel desselben 
ist jene des heiligen Benedict, die Kleidung weiss mit schwarzem 
Scapulier; die Laienbrüder hatten anfangs die graue Farbe. 
Ihre Verfassung bildete sich nach dem sogenannten Buche der 
Liebe und den Anordnungen einiger Generalcapitel aus. Das Kloster 
zu Citeaux war das Hauptkloster, und der jeweilige Abt desselben 
der General-Obere des ganzen Ordens ; dort war auch der Sitz des 
hohen Rathes, er bestand aus dem Abte von Cisterz, aus den Äbten 
der vier sogenannten Töchter-Klöster: La Ferté, Pontigni, Clairveaux 
und Morimont und aus Äbten von zwanzig andern Klöstern, welche 
Definitoren genannt wurden. Sie schlichteten die wichtigsten Angele¬ 
genheiten in geistlicher und weltlicher Beziehung, mussten aber dem 
Generalcapitel Rechenschaft ablegen. 
Dieses wurde zu Citeaux, anfangs jährlich, dann aber alle drei 
Jahre abgehalten, dabei sollten alle Äbte der Cistercienser-Klöster 
erscheinen; allein dies war oft nichtmöglich oder doch sehr beschwer¬ 
lich und auch kostspielig, daher wählten gewöhnlich mehrere Klö¬ 
ster, die ein Vicariat bildeten, in dem Provincial-Capitel einen Abge¬ 
ordneten, welcher dann nach Citeaux sich begab und mit Vollmachten 
versehen war. Ein solches Vicariat bildeten zusammen die Klöster 
dieses Ordens in Österreich mit jenen von Rein und Neuberg in der 
Steiermark. Von diesen Klöstern wurde auch ein Gen eral vicar 
erwählt, der in diesem Bezirke eine grosse Macht besass und die 
neugewählten Äbte gewöhnlich benedicirte. 
Bei der Stiftung eines neuen Klosters schickten das General¬ 
capitel oder die Regentschaft zu Citeaux Abgeordnete hin um Alles 
genau zu untersuchen, sie mussten darüber einen Bericht erstatten, 
und der General-Abt oder das Generalcapitel, bisweilen die Abge¬ 
ordneten selbst in deren Namen, sprachen dann die Einverleibung in 
den Orden aus. Der Abt des Klosters, von dem ein anderes Filiale 
war, hiess der Vaterabt, ja selbst der unmittelbare Abt, und hatte
	        
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