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Walchuns de Machland ve! de Clamine — Uxor Beatrix de Clamme.
P —- —A— t
Hermannus comes. Adelheid,
^ maritus Hermanus ? comes de Velburc.
Otto comes de Clamme — Mathilde.
f Otto comes de Velburc.
Ulricus comes de Clamme. ^
Ulricus (puer) comes de Velburc.
Sehr auffallend ist es nun, dass in beiden Linien die gleiche Zahl von Ab¬
kömmlingen mit gleichen Namen, vorkommen: Hermann, Otto, Ulrich von Klamm,
und eben so von Velburg. Auch ist es sonderbar, dass Beatrix von Klamm
(damals schon Witwe) ihre Stiftung des Spitales zu Pahin (St. Nikola) machte
mit Einwilligung ihrer Tochter Adelheit, deren Gatten des Grafen Hermann
von Velburg und des Sohnes beider, Namens Otto, aber gar nichts erwähnt von
der Einwilligung irgend eines Sohnes, z. B. des Grafen Hermann's oder Otto's
von Klamm , welche doch nach damaliger Sitte nothwendig gewesen wäre. Es
ist also viel wahrscheinlicher, dass Walchun und Beatrix keinen Sohn hinter-
liessen, sondern nur die Tochter Adelheit, und dass jener Graf Hermann in der
Urkunde vom Jahre 1188, sein Sohn Otto und Enkel Ulrich von Klamm ganz die
nämlichen Personen seien, wie Hermann, Otto und Ulrich von Velburg, dass sie
nur Ein Geschlecht bildeten, und weder zwei verschiedene Stämme noch zwei
Linien Einer Familie waren, denn im letzteren Falle miisste Hermann zwei
Söhne Namens Otto und zwei Enkel Namens Ulri ch gehabt haben, was kaum
denkbar ist. Ferner, wenn Hermann ein Sohn Walchun's gewesen wäre, so würde
er schwerlich den Titel Graf gehabt haben, war er aber jener Hermann von
Velburg, dann besass er wirklich diesen Rang. Es scheint erst sein Sohn
Otto die Burg Klamm nach dem Tode der Beatrix geerbt zu haben, und daher
führte er von nun an auch diesen Titel und bei anderen Gelegenheiten seinen
Stammestitel von Velburg. Sie stehen auch als Zeugen immer allein, nie
etwa ein comes de Clamme neben einem comes de Velburc, was doch bisweilen
geschehen wäre, wenn es zweierlei Familien gewesen sein sollten. In einer alten
Aufschreibung, worin die Aufschrift enthalten ist: Isti sunt, quorum heredita¬
tes cum castris et prediis successu temporum ad duces Bavarie sunt devolute,
kommt auch ein comes de Velburgk et Clamme vor, wo also beide Namen in
Einer Person vereiniget sind *), was nun zu unserer Meinung ganz taugt.
Endlich müssen wir noch bemerken, dass die Velburge auch als Vögte von
Waldhausen in der Geschichte auftreten, dazu waren aber die Erben des Wal¬
chun bestimmt, wie wir schon bemerkt haben , also gehörten jene zu s ei n e r
Familie durch Adelheit und Beatrix, mit derer also vermählt war. Hätte Wal¬
chun männliche Nachkommen gehabt, etwa Otto und Ulrich von Klamm (unab¬
hängig von den Velburgen), so würden diese clie Vögte gewesen sein. Dass aber
Otto von Velburg Vogt von Waldhausen war, ist aus der Geschichte dieses
1) Collectaneen des Abtes Rumpier. Mon. boic. XVI, pag. 560. Meiller's
Regesten, S. 237, 238.