Volltext: Geschichte des aufgelassenen Cistercienser-Klosters Baumgartenberg im Lande ob der Enns

mit Ausschluss der Excommunicirten, ihren Gottesdienst halten. Niemand wage es 
innerhalb des Klosters oder der demselben gehörigen Meierhöfe Diebstahl oder 
Raub zu begehen, Feuer anzulegen, Blut zu vergiessen, dort Menschen gewalt- 
thatig zu fangen, schmählich zu behandeln oder zu tödten. Wir bestätigen fer- 
uers alle Freiheiten und Privilegien, welche dem Kloster von unsern Vorfahren 
und von weltlichen Fürsten verliehen worden sind *). 
In eben diesem Jahre 1209 am 22. April schenkte der Bischof Manegold 
von Passau dem Kloster Baumgartenberg die Zehenten in Lymperg um Krems 
wo dasselbe früher den Boden selbst cultivirt hatte, auf ewige Zeiten 3). 
Nach den Annalen des Klosters Baumgartenberg ertheilte K. Friedrich II., 
demselben die Freiheit von allen Vögten und nahm es in seinen Schutz im Jahre 
1227; eine Urkunde darüber ist, wenigstens hier, nicht mehr vorhanden. 
Der Abt Rudiger, nun schon in hohem Alter, legte 1232 seine Würde frei¬ 
willig nieder, und Burk ardi., wurde noch in diesem Jahre zum Abte erwählt. 
Unter ihm kam das von Otto von Sleunz und seinen Vorfahren entwendete 
Gut zu Pulling en wieder an das Stift Baumgartenberg zurück, womit es fol¬ 
gende Bewandtniss hatte: Eine edle Matrone, Namens Elisabeth, die Urgross- 
mutter (proava) jenes Otto und Mutter des Pabo von Sleunz, hatte ein Dominium 
(dominicale), welches in Pullingen lag (situm in Pullingen), dem Kloster ge¬ 
schenkt, später aber billigten ihre Nachkommen und Erben diese Schenkung 
nicht und rissen das Dominium an sich. Als nun dieses Gut durch Erbrecht an 
jenen Otto von Sleunz kam, wollten die Mönche ihr Recht behaupten, und zogen 
ihn vor Gericht in Gegenwart des Herzoges Leopold VII. von Österreich, er 
wurde sachfällig und das Gut ihnen zugesprochen. Allein er achtete wenig auf den 
Ausspruch des Gerichtes, benahm sich sehr unruhig und gewaltthätig, jagte den 
Mönchen Schrecken ein und machte Drohungen. Sie gaben nun wider Willen 
nach, um vor seinen Verfolgungen Ruhe zu haben, entsagten zwar ihrem Rechte 
nicht, aber Otto benützte das Gut mit ihrer Einwilligung. Später drückte ihn 
jedoch das Gewissen, und die angethane Unbild und er begehrte und erhielt 
1) Kurz's Beiträge. Bd. III, S. 411—416. Nr. X. Ex autographo. Datum Late- 
rani IV. Nonis Februarii anno 1209. 
2) Ex codice traditiomim, oder dem Copialbuche des Stiftes. Innotescat omni¬ 
bus Christi fidelibus, quod ego Manegoldus dei gratia Patauiensis ecclesie episco- 
pus cum consensu chori mei dedi fratribus in Poumgartenberge quamdam decimam 
uinearum in agro eo , qui uocatur Lymperg, quem ipsi fratres antea in propria 
agricultura habuerunt, absque omni iure decimacionis 5 futurorum ergo precauen- 
tes timorem, uolumus ac districte precipimus, ne aliquis parrochianus uel officialis 
noster infestet eos, sed agrum suprascriptum cum decimis suis sicut sub quieta 
possessione usque ad nos perduxerit (sic — pernuenerit) ita cum omni tranquillitate 
de cetero eum possideant. Et ut ista nostra indulgencia rata atque inconuulsa tene- 
atur, cartam liane sigilli nostri impressione testiumque conscriptorum muniri feci- 
mus. Testes: Sigehardus archipresbyter et prepositus S. Ypoliti, Otto Propositus 
S. Floriani, Ulricus Patauiensis cellerarius, Heinricus de Mistelbach plebanus et 
patauiensis canonicus etc. Datum apud sanctum Ypolitum anno 1209 anno Ponti- 
ficatus nostri secundo 10. Cal. Maii. 
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