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ein Recht zu haben vermeinte. Der Abt Rüdiger und der PropstOtto von St. Flo¬
rian überliessen die Entscheidung gewählten Schiedsrichtern, nämlich den Äbten
Werner von Heiligenkreuz, Wecelo von Göttweig und Hademar von Garsten (bei
Steier). Diese zogen noch andere weise Männer zu Rathe und machten dann
den Ausspruch, vermöge dessen die Chorherren von St. Florian allen ihren
Ansprüchen auf jene Güter zu Hard entsagten, aber die Mönche von Raumgar¬
tenberg ihnen dafür ein Gut in L oncwiz *) durch die Hand des Vogtes Ulrich
von Marbach, der anwesend war, und die Vogtei darüber übergaben, welche sie
von diesem durch Abtretung eines kleinen Gutes in Ahwinden 3) und eines
andern in Cirtnaren 3), erhalten hatten ; diese aber sollte nach seinem Tode das
Kloster Raumgartenberg wieder erhalten, er möge Kinder haben oder nicht.
Das Stift St. Florian erhielt ferner die Kirche zum heiligen Wenzel 4), welche in
der diesem Stifte damals gehörigen Pfarre Wartberg im untern Mühlkreise 5)
gelegen war, mit allem Zugehör, endlich einen kleinen Hof zu Achwinden.
Diese Verhandlung geschah zu Mauthausen 1208 am 19. October. Die Ur¬
kunde darüber stellte der Propst Otto von St. Florian aus, die Schiedsrichter
hingen auch ihre Siegel daran, unter den Zeugen waren:
Marquard, Abt von Zwetel; Oker Abt von Lilienfeld und Tevin Abt von
Gleink alsReisitzer der Schiedsrichter. Manegold, Rischof von Passau, bestätigte
diese ganze Verhandlung 6).
Der Abt Rudiger hatte sich .an den Herzog Leopold VII. von Österreich
gewendet, um die Restätigung aller Resitzungen seines Klosters zu erhalten; es
gelang ihm auch, und der Herzog stellte am 31. Januar 1209 eine Urkunde aus,
in welcher er genau alle Güter und Resitzungen aufführt, welche das Kloster
theils schon von dem Stifter Otto, theils später von andern bis auf diese Zeit
erhalten hatte, den Resitz derselben und aller Rechte bestätiget und das Kloster
in seinen Schutz nimmt, weil ohnehin die Cistercienser keinen andern Vogt haben
sollen als den Landesfürsten selbst, wie es von Alters her bekannt sei 7).
Wir wollen hier nur jene Resitzungen des Klosters anführen, die wir bisher
noch nicht aufgezählt haben und welche von andern als dem Stifter Otto dem¬
selben verliehen worden sind. Zuerst wird ein Gut erwähnt, welches die Mönche
selbst schon vor fünfzig Jahren von einem Ritter, Namens Ulrich, eingetauscht und
1) Lungitz oder Lungwitz , ein Dorf in der Pfarre Ried bei Mauthausen.
2) Achwinden , ein Dorf an der Donau in der Pfarre St. Georgen an der
Gusen.
3) Ist Cirking in jener Pfarre Ried.
4) War einst eine Filiale von Wartberg, welche nach Raumgartenberg gehörte,
sie besteht aber jetzt nicht mehr.
5) Wartberg war schon vor dem Jahre 1111 eine Besitzung des Stiftes
St. Florian. Stülz, Geschichte dieses Stiftes, S. 209; Urkunde Nr. X.
6) Kurz, Beiträge. Bd. III, S., 401. Ex autographo. Acta sunt hec inMuthusen,
anno domini 1208. XIV. Cal. Novembris.
7) Original im Museo zu Linz. Kurz, Beiträge. Bd. III, S. 403,
Nr. IX. Ex autographo. Datum in Boumgartenberge, anno 1209. IL Cal. Februarii.
Auch angeführt in Meiller's Regesten, S. 100, Nr. 73.