12
seinem Gebrauche und verlangte vom Abte Friedrich, dass die Mobilien zwischen
beiden Klöstern vertheilt würden *). Dieser aber that es nicht, und wollte viel¬
mehr nach der Clausel im Testamente auch die Güter an sich ziehen. Er wandte
sich an das Generalcapitel zu Citeaux um den Streit zu entscheiden, welches
auch den Abt des Cistercienser-Stiftes Ebra ch (Eboracum) in Franken nach
Baumgartenberg schickte, wo der Abt bereit war ihm das Testament Otto's zu
zeigen, der Bischof aber behauptete, die Mobilien seien zu vertheilen, denn die
Clausel sei nicht richtig. Da der Abt von Ebrach sich auf die Seite des Bischofs
neigte , so bat ihn Friedrich den Streit dem Generalcapitel des Ordens vorlegen
zu dürfen, er bewilligte aber dieses nicht. Der Bischof brachte sieben Zeugen
für seine Sache, die sogar einen Eid dafür ablegten, welcher jedoch (nach dem
Vorgeben des Abtes Friedrich) ein falscher gewesen sein soll. Daher begab sich
dieser persönlich zum Papste Eugen III., und legte ihm die ganze Sache vor,
welcher auch dieselbe untersuchte und ihm ein Schreiben an den Erzbischof von
Salzburg mitgab, worin er diesem auftrug, beide Theile vorsieh zu berufen
nebst den Zeugen, welche bei dem Testamente Otto's gegenwärtig waren, und
dann nach ihren beeideten Aussagen den Ausspruch zu thun. Ein anderes Schrei¬
ben sandte der Papst durch den Abt Friedrich an den Bischof von Passau, worin
er sein Bedauern äusserte, dass dieser Chorherren seiner Diöcese so belästige,
und Sachen, die ihnen rechtmässig gehören, wegnehmen wolle. Er solle die¬
selben dem Stifte überlassen , oder dem Ausspruche des Erzbischofs von Salz¬
burg Folge leisten. Dieser berief nun den Bischof, die Zeugen des Testaments
und auch regulirte Chorherren von Säbnich zu sich, welche letztere jedoch auf
Anrathen und Befehl des Bischofs von Passau nach Bom appelliren wollten. Der
Erzbischof bewilligte es und beschloss an den Papst einen genauen Bericht über
diesen Streit einzusenden , allein indessen verjagte der Bischof von Passau die
Chorherren von Säbnich aus ihren Sitzen, übergab das Stift mit Zugehör einem
AbteseinerDiöcese zur Oberleitung und verhinderte so die Appellation nachBom 3).
Dieses ist kurz der Verlauf der Sache, aber nach der einseitigen Darstel¬
lung des Abtes Friedrich; die Gründe der Handlungsweise des Bischofs , welcher
von jenem sehr schwarz geschildert wird, aber schwerlich mit Becht, sind unbe¬
kannt. Dieselbe , so wie die Forderungen des Bischofs können doch nicht so
ungerecht gewesen sein, weil selbst der Abt von Ebrach auf seine Seite sich
neigte und Friedrich sich bald hernach zu einem Vergleiche herliess, vermöge
dessen er einen Hof zu Königswiesen (im unteren Mühlkreise) und drei Wein¬
gärten zu Krems mit Einstimmung des Bischofes von Passau durch die Hand
Walchun's von Klamm, des Vogtes von Baumgartenberg, Bruder des Otto von
Machland, an das Stift Säbnich übergab 3); dies geschah am 22. Juni 1154.
1) L. c., S. 386, 387. Predicto igitur Ottone viam uniuerse carnis ingresso
episcopus Patauiensis bona per antecessorem prefato cenobio regularium tradita
usibus suis maneipauit. Et ut res sub predicta conditione [nobis commissas
cum regularibus diuideremus, a nobis instanter exigere cepit.
2) Dieser Bericht ist bei Kurz, Beiträge, Bd. III, S. 386 bis 391, abgedruckt.
3) Kurz, Beiträge. Bd. III, S. 396, Nr. V. Urkunde Bischof Konrad's von
Passäu. Ex autographo. 1154, dato Ebelesberc X. Cal. Julii. Abbas Friedericus