Volltext: Fremdenführer von Bad Hall in Oberösterreich

84 Kaiserin- Elisabeth -Kinderhospital in Bad Hall. (Nachtrag.) 
Kaiserin- Elisabeth -Kinderhospital in Bad Hall. 
(Nachtrag zu Seite 22.) 
Die Aufnahme der Kinder liegt in der Hand der 
Centraldirection. Die Stifter präsentiren derselben ihre 
Schützlinge. Die Landesausschüsse der Kronländer, Nieder- 
und Oberösterrelch ausgenommen, empfehlen ihre Landes¬ 
angehörigen im Alter von nicht unter 4 und nicht über 
14 Jahren und gewähren denselben die Verpflegskosten- 
vergütung zuhanden der Centraldirection aus den Landes- 
fonden. Die Bittgesuche an diese Landesbehörden müssen 
mit den ärztlichen Zeugnissen, welche die Notwendigkeit 
des Gebrauches der Haller Bäder bestätigen, mit den die 
Zuständigkeit und Mittellosigkeit durch die Fertigung 
und Siegelung der Gemeinde- und Pfarrämter und wo möglich 
der Grundbuchsämter der Heimatorte, und wo dies geboten 
erscheint, auch mit den die Armut durch Unterschrift und 
Siegel der. Gemeinde- und Pfarrämter constatirenden Zeug¬ 
nissen belegt sein. Diese Armutszeugnisse müssen auch 
nachweisen, dass keine zahlungspflichtigen Anverwandten 
am Leben sind. 
Die Aufnahme der zahlenden Pfleglinge ist eine be¬ 
schränkte; diese haben auch die Curtaxe zu entrichten. 
Stifter: 
Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth. 
Oberösterreichische Landesstiftung. 
Se. Durchlaucht Fürst Schwarzenberg. 
Se. Durchlaucht Fürst Batthyani-Strattmann. 
Hochgeboren Frau Gräfin M. Zichy. 
Hochwohlgeboren Baron Bach. 
Stadt Wien. 
Stadt Linz. 
Erste österreichische Sparcasse in Wien. 
Linzer Allgemeine Sparcasse. 
Oberhollabrunner Sparcasse. 
Dafner-Stiftung für das Wiener Taubstummeninstitut. 
Niederösterreichischer Landesausschuss. 
» 
K. u. k. Hofbuchdruckerei Jos. Feichtingkrs Erben, Linz.
	        
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