Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

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Die Lehre vom Begriff. 
- Bd. V. Anmerk. S. 50—58. (S. 51.) - * Bd. VI. § 162. S. 319. 
griffe, der Coordination und Subordination, von dem Inhalt und 
Umfang der Begriffe nach der Zahl ihrer Merkmale u. s. f. Merk 
male find Zeichen für das subjective Erkennen, für die äußere Reflexion. 
Da es sich in der Wissenschaft der Logik um die Entwicklung der Be 
griffe und deren immanente Bestimmungen handelt, so kann nichts 
unwissenschaftlicher sein als die Lehre von den „Merkmalen", welche 
die Schullogik beherrscht und ein rechtes Zeichen ihrer „Verkommenheit" 
ist: statt der inneren Bestimmungen des Begriffs giebt sie die Merk 
male der äußeren Reflexion! Die Formen der Begriffe und Urtheile 
werden nicht entwickelt, sondern, wie sich dieselben in der Erfahrung 
vorfinden, aufgenommen und neben einander gereiht. „Man erhält", 
sagt Hegel, „auf diese Weise eine empirische Logik, eine sonderbare 
Wissenschaft, eine irrationelle Erkenntniß des Rationellen."* 
Diese sogenannte formale Logik betrachtet die Begriffe, Urtheile 
und Schlüsse als leere Denkformen, deren Wahrheit von dem Inhalte 
abhängt, der ihnen fremd und gleichgültig ist. „Wären wirklich die 
logischen Formen des Begriffs todte, unwirksame und gleichgültige Be 
hältnisse von Vorstellungen oder Gedanken, so wäre ihre Kenntniß eine 
für die Wahrheit sehr überflüssige und entbehrliche Historie. In der 
That aber sind sie umgekehrt als Formen des Begriffs der lebendige 
Geist des Wirklichen, und von dem Wirklichen ist wahr nur, was 
kraft dieser Formen, durch sie und in ihnen wahr ist. „Die 
Wahrheit dieser Formen ist aber seither nie betrachtet und untersucht 
worden, ebensowenig ihr nothwendiger Zusammenhang." 
II. Das Urtheil. 
Das Urtheil ist Kategorie, d. h. es ist eine nothwendige Form 
nicht bloß des Denkens, sondern auch des Seins oder des Wesens der 
Dinge. Wenn ein Ding seine Eigenschaften entfaltet, so manifestirt 
es sich als ein Subject, welches seine Prädicate auseinanderlegt, d. h. 
es offenbart sich als ein Urtheil. Das Problem des Dinges und seiner 
Eigenschaften war aus dem Begriffe des Dinges nicht vollkommen auf 
zulösen; dagegen ist das Verhältniß des einen Subjects und der Viel 
heit seiner Prädicate aus der Entwicklung des Subjects oder aus dem 
Begriffe des Begriffs vollkommen einleuchtend. Jedes Ding ist ein 
Begriff und als solcher ein Subject, das sich entwickelt.
	        
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