Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

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Der Geist. 
diese Alle machen die geltende Allgemeinheit der Person aus, denn das 
Einzelne als solches ist wahr nur als allgemeine Vielheit der Einzelnheit, 
von dieser abgetrennt ist das einsame Selbst in der That das unwirkliche 
kraftlose Selbst. Zugleich ist es das Bewußtsein des Inhalts, der 
jener allgemeinen Persönlichkeit gegenübergetreten ist. Dieser Inhalt 
aber, von seiner negativen Macht befreit, ist das Chaos der geistigen 
Mächte, die entfesselt als elementarische Wesen in wilder Ausschweifung 
sich gegen einander toll und zerstörend bewegen; ihr kraftloses Selbst 
bewußtsein ist die machtlose Umschließung und der Boden ihres 
Tumultes. „Sich so als der Inbegriff aller wirklichen Mächte wissend, 
ist dieser Herr der Welt das ungeheure Selbstbewußtsein, das sich als 
den wirklichen Gott weiß; indem er aber nur das formale Selbst ist, 
das sie nicht zu bändigen vermag, ist seine Bewegung und Selbstgenuß 
die eben so ungeheure Ausschweifung." 1 
4. Die Frau im Rechtszustande. 
Im Reiche der Sittlichkeit war die Frau die Bewahrerin des 
unterirdischen, göttlichen Gesetzes, sie war der Genius der Sitte und 
Familienpietät, die der Pflege des Einzelnen als dieses Individuums 
galt, wie es aus dem Schooße der Familie hervorgeht und nach seiner 
Vollendung dem mütterlichen Schooße der Erde vermählt wird. Nun 
hat sich der Herrscher im Namen des menschlichen Gesetzes durch das 
ihr zugefügte gewaltthätige Unrecht an der Weiblichkeit seinen inneren 
Feind erzeugt. „Diese — die ewige Ironie des Gemeinwesens — 
verändert durch die Intrigue den allgemeinen Zweck der Regierung in 
einen Privatzweck, verwandelt ihre allgemeine Thätigkeit in ein Werk 
dieses bestimmten Individuums und verkehrt das allgemeine Eigenthum 
des Staates zu einem Besitz und Putz der Familie." ^ „Der tapfere 
Jüngling, an welchem die Weiblichkeit ihre Lust hat, das unterdrückte 
Princip des Verderbens tritt an den Tag und ist das Geltende." 
1 Ebendas. S. 351 u. 352. - 2 Ebendas. S. 346 u. 347.
	        
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