Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

Hegel als Professor der Philosophie in Heidelberg. 115 
ist sie es nicht mehr. „Es ist gerade die Geschichte, welche die Umstände 
erkennen läßt, unter denen eine Verfassungsbestimmung vernünftig 
war, und hier z. B. das Resultat giebt, daß, wenn die Ausschließung 
der königlichen Beamten von den Landständen früherhin vernünftig 
war, nunmehr unter anderen Umständen es nicht mehr ist." 1 
Der Staatssinn fordert, daß der Sache des Vaterlandes alle 
Privat- und Particularinteressen untergeordnet und aufgeopfert werden 
müssen. Diese Probe haben die Württembergischen Landstände schlecht 
bestanden. Das größte Weltereigniß, welches während ihrer Ver 
sammlung und gleich nach deren Zusammentritt stattgefunden hat, war 
die Rückkehr Napoleons von Elba nach Frankreich. Der Weltkrieg 
stand vor den Thoren und bedrohte Deutschland, die Württembergischen 
Landstände aber machten ihre Opferwilligkeit von der Wiederherstellung 
der altlandständischen Verfassung abhängig. 
Die Verhandlungen dieser Landstände sind resultatlos geblieben 
und haben das Wort verificirt, welches der Oberschultheiß Reinhard 
von Ober-Eßlingen in ihrer Mitte ausgesprochen hat: „Wenn die 
Schwaben freien Willen haben, so geschieht gar nichts". Zu einem 
ähnlichen Schlußergebniß kommt Hegels Beurtheilung. „Nach dieser 
so weitläufigen Darstellung, deren Gegenstand man verkennen würde, 
wenn man ihr den Zweck einer Vertheidigung von etwas anderem, 
als von dem mit dem höchsten Interesse verknüpften Begriffe der 
Land stände gegen die ihm so unangemessene und doch so anmaßliche 
Wirklichkeit, die sich durch den Druck ihrer Verhandlungen dem 
Publikum geschildert und zur Beurtheilung hingestellt hat, unterlegen 
wollte, — ist nun noch das merkwürdige Endresultat anzuführen, das 
Schicksal dieser Versammlung nämlich durch den ganzen Lauf ihres 
langen und theuren Zusammenseins, ohnehin nicht eine Uebereinkunft 
mit dem Könige, aber auch nicht innerhalb ihrer selbst irgend einen 
Beschluß über irgend einen Inhalt eines Verfassungsgegenstaudes zu 
wege gebracht zu haben. " 2 
Hegels Betrachtungsart, wie er sie in seiner Beurtheilung aus 
geführt und gleich im Eingänge derselben erklärt hat, ist die philo 
sophisch-historische. „Die sogenannten geheimen Triebfedern, Absichten 
einzelner Individuen, Anekdoten und subjective Einwirkungen wurden 
in einer noch vor Kurzem beliebten psychologischen Ansicht der Ge- 
* Briefe. II. S. 230-239. - 2 Ebendas. S. 359 u. 360. 
8*
	        
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