Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

110 Hegel als Professor der Philosophie in Heidelberg. 
Phänomenologie, die es ja mit den Widersprüchen des Bewußtseins 
zu thun hat, eine interessante Aufgabe: eine vorhandene, in seinen 
Landsleuten herrschende Form des Bewußtseins zu schildern und recht 
intensiv zu erleuchten, welche einen Haufen alter und schlimmer Un 
rechte für „das alte gute Recht" ansah. „Wir haben schon manchen 
Schwabenstreich gemacht, so aber noch keinen", schrieb er an Niethammer, 
der eine leise Sympathie für die Sache der Landstände hegte. 
1. Das Länderaggregat, welches nunmehr Königreich Württemberg 
hieß, bedurfte der Staatseinheit, um einen selbständigen politischen 
Körper zu bilden; die Bestandtheile, welche, wie das Herzogthum 
Württemberg, Reichslehen gewesen waren, hatten diesen Charakter un 
wiederbringlich verloren, nachdem das heilige römische Reich deutscher 
Nation, diese „constituirte Anarchie", unter den Stürmen der Zeit 
zusammengebrochen war und sein verdientes, schimpfliches Ende für 
immer gefunden hatte. Dem neuwürttembergischen Königreiche den 
Charakter eines einheitlichen und souveränen Staates zu geben: darin 
lag der Sinn, die Aufgabe wie die Bedeutung der königlichen Ver 
fassung. Der Fürst, welcher als Herzog von Württemberg die da 
malige Landesverfassung beschworen hatte (1797), mußte als König 
von Württemberg dieselbe aufheben (1806), da sie factisch vernichtet war. 
2. Es gab drei Arten, wie die Landstände zu der vom Könige 
verliehenen oder dargebotenen Verfassung sich verhalten konnten: sie 
konnten entweder die Annahme derselben nach vorangegangener Prüfung 
oder die Annahme mit nachfolgender Fortentwicklung oder endlich die 
unbesehene Verwerfung beschließen, selbst eine Verfassung machen und 
deren Annahme vom Könige fordern. Von diesen drei Verhaltungs 
arien wählten die Landstände die dritte, welche „die ungeschickteste, un 
schicklichste und unverzeihlichste" war. Da sie die Verfassung verwarfen, 
auf Grund deren sie doch zusammenberufen und zusammengekommen 
waren, so hatte diese Landesversammlung nicht einmal die Gewißheit, 
ob sie existire oder nicht. 
3. Die Landstände forderten die Wiederherstellung der altwürttem- 
bergischen Verfassung mit gewissen Modificationen, welche aus dem 
Studium des Landesarchivs als der Quelle positiver Rechte und Privi 
legien erst zu ergründen und festzustellen seien: aus alten vermoderten 
Papieren. „Welcher Moderbegriff einer Verfassung!" ruft Hegel 
aus. Er vergleicht diese Landstände mit einem Kaufmann, der sein 
ganzes Vermögen auf einem Schiff hatte, das Schiff ist durch Stürme
	        
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