Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

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Werl auf größte Vorsicht und größte Solidität gelegt werden mußte, 
etwas ausgeprägt Unübersichtliches und Schwankendes, selbst Un 
solides. Niemand hatte eine Übersicht, was eigentlich eingekauft 
war, aus welche Mengen man den heimischen Wkrtschastsplan wohl 
einstellen könnte. Die Qualitäten wurden völlig durcheinander 
gewirbelt und unsicher. Vor allem aber wurden die preise gegen 
seitig maßlos in die Höhe getrieben und die Märkte des neutralen 
Auslandes in Unordnung gebracht. Da mischten sich dann die 
ausländischen Regierungen im Interesse ihrer eigenen Volkswirt 
schaft regelnd ein. Verhältnismäßig rasch kam es dazu, daß die 
Ausfuhr der fremden Staaten nicht mehr frei erlaubt blieb, während 
man doch im Bereiche dieser Staaten selbst die Preise auf einer 
festen Höhe zu halten versuchte. Und da blieb auch uns nichts 
anders übrig, als die Einfuhr unter gewisse Regeln zu stellen. 
Zumal dann, wenn die Nahrungsmltteleinfuhr nur noch im Wege 
des Kompensationsverkehrs möglich ist, die Staatsverwaltung also 
von vornherein ihre Hand ins Spiel stecken muß, ist es wohl 
angebracht, den Verkehr im ganzen in Obhut zu nehmen. 
Wiederum ist es aber eine reine Zweckmäßkgkeitsfrage, ob inner 
halb der staatlich festgelegten Grenzen noch ein Handel zur Betätigung 
zugelassen wird. Da ist gewiß zu bedenken, daß allein die Regelung 
der Kompensationen und etwa die Preisfestlegung noch nicht ge 
nügen, den Einfuhrverkehr in die erforderliche Übersichtlichkeit und 
Regelmäßigkeit hineinzubringen. Man kann günstigstenfalls nur eine 
kleine Zahl von alteingeführten Handelsfirmen zur Bewirkung dieser 
Einfuhr noch heranziehen, nicht etwa jeden Beliebigen zulassen. Auch 
da geht es ohne Rücksichtslosigkeiten nicht ab. So mancher tüchtige 
Neuling, der bei freier Arbeit vielleicht mehr erreicht hätte als die 
alten Firmen, muß im Interesse des ruhigen Arbettens zurückgewiesen 
werden. 
In den alten Firmen steckt aber regelmäßig so viel gewichtige 
Kenntnis von den Verhältnissen des einzelnen Auslandgebietes, daß 
man sie, soweit wie irgend möglich, heranziehen sollte. Gerade im 
Auslande pflegen die Grundlagen des Rechts und der sittlichen An 
schauungen keineswegs immer mit dem übereinzustimmen, was bei 
uns zu einer festen Unterlage auch der wirtschaftlichen Arbeit ge 
worden ist. Da heißt es also, die Mittel jeweils dem Zweck richtig 
anzupassen, die innerhalb des fremden Staates Beteiligten in der 
ortsangemeffenen und ortsüblichen Weise zu behandeln. Der Boden 
ist zumal im Kriege da draußen zu heiß geworden, als daß man ihn 
anders als mit genauester Kenntnis der Personen richtig bearbeiten 
könnte. Das Heranziehen der alteingeführten Firmen wird also umso 
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