51
Werl auf größte Vorsicht und größte Solidität gelegt werden mußte,
etwas ausgeprägt Unübersichtliches und Schwankendes, selbst Un
solides. Niemand hatte eine Übersicht, was eigentlich eingekauft
war, aus welche Mengen man den heimischen Wkrtschastsplan wohl
einstellen könnte. Die Qualitäten wurden völlig durcheinander
gewirbelt und unsicher. Vor allem aber wurden die preise gegen
seitig maßlos in die Höhe getrieben und die Märkte des neutralen
Auslandes in Unordnung gebracht. Da mischten sich dann die
ausländischen Regierungen im Interesse ihrer eigenen Volkswirt
schaft regelnd ein. Verhältnismäßig rasch kam es dazu, daß die
Ausfuhr der fremden Staaten nicht mehr frei erlaubt blieb, während
man doch im Bereiche dieser Staaten selbst die Preise auf einer
festen Höhe zu halten versuchte. Und da blieb auch uns nichts
anders übrig, als die Einfuhr unter gewisse Regeln zu stellen.
Zumal dann, wenn die Nahrungsmltteleinfuhr nur noch im Wege
des Kompensationsverkehrs möglich ist, die Staatsverwaltung also
von vornherein ihre Hand ins Spiel stecken muß, ist es wohl
angebracht, den Verkehr im ganzen in Obhut zu nehmen.
Wiederum ist es aber eine reine Zweckmäßkgkeitsfrage, ob inner
halb der staatlich festgelegten Grenzen noch ein Handel zur Betätigung
zugelassen wird. Da ist gewiß zu bedenken, daß allein die Regelung
der Kompensationen und etwa die Preisfestlegung noch nicht ge
nügen, den Einfuhrverkehr in die erforderliche Übersichtlichkeit und
Regelmäßigkeit hineinzubringen. Man kann günstigstenfalls nur eine
kleine Zahl von alteingeführten Handelsfirmen zur Bewirkung dieser
Einfuhr noch heranziehen, nicht etwa jeden Beliebigen zulassen. Auch
da geht es ohne Rücksichtslosigkeiten nicht ab. So mancher tüchtige
Neuling, der bei freier Arbeit vielleicht mehr erreicht hätte als die
alten Firmen, muß im Interesse des ruhigen Arbettens zurückgewiesen
werden.
In den alten Firmen steckt aber regelmäßig so viel gewichtige
Kenntnis von den Verhältnissen des einzelnen Auslandgebietes, daß
man sie, soweit wie irgend möglich, heranziehen sollte. Gerade im
Auslande pflegen die Grundlagen des Rechts und der sittlichen An
schauungen keineswegs immer mit dem übereinzustimmen, was bei
uns zu einer festen Unterlage auch der wirtschaftlichen Arbeit ge
worden ist. Da heißt es also, die Mittel jeweils dem Zweck richtig
anzupassen, die innerhalb des fremden Staates Beteiligten in der
ortsangemeffenen und ortsüblichen Weise zu behandeln. Der Boden
ist zumal im Kriege da draußen zu heiß geworden, als daß man ihn
anders als mit genauester Kenntnis der Personen richtig bearbeiten
könnte. Das Heranziehen der alteingeführten Firmen wird also umso
4*