Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

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lassen. Die Internationalität der Bedarfsdeckung hat für den 
Getreidehandel die Formen als unentbehrlich erwiesen, welche sich 
bei der im wesentlichen national erfolgenden Bedarfsdeckung in 
Kohle und Eisen als ausschaltbar herausgestellt haben. 
Wo es sich aber nicht um den Absatz von Massenstoffen handelt, 
und wo demgemäß die Verselbständigung der Preisbildung durch 
den Börsenhandel nicht kn Betracht kommt, da machte sich das Be 
streben der Industrie, für ihre Fabrikate den Preis selbst zu be 
stimmen, in der Richtung geltend, daß man nach Möglichkeit an 
die Stelle selbständiger Händler, welche die Ware kaufen und dann 
nach ihrem Gutdünken Weiterverkäufen, nur Kommissionäre und 
Agenten treten läßt, welche sich an die Weisungen des industriellen 
Auftraggebers zu halten haben. Bei besonders hochwertigen Waren 
individueller Fabrikation sehen wir sogar vielfach auch dem selb 
ständigen Kaufmann den Preis vorgeschrieben, zu dem er das einzelne 
Stück an seinen Käufer abgeben darf. Bei dem Kommissionär, 
der bekanntlich auf eigenen Namen, aber auf ftemde Rechnung seinen 
Absatz bestätigt, tritt am deutlichsten hervor, um was es sich hier 
bei handelt: er ist dazu da, räumlich und zeitlich den Absah zu be 
wirken, also den eigentlichen Warenausgleich herbeizuführen/ er 
schiebt sich mich zumeist — wenn er das Delcredere übernimmt — 
als Kreditträger in den Umlaufprozeß hinein und steht deshalb auf 
der effektiven Seite des Handels dem Eigenhändler ziemlich gleich,- 
seine Preisbildungskrast ist aber, obwohl er in eigenem Namen auf 
tritt, auf das ganz geringfügige Maß beschränkt, welches ihm die 
Möglichkeit läßt, den ihm vorgeschriebenen Preis tatsächlich doch da 
durch herabzusehen, daß er zugunsten des Käufers einen Teil 
seiner Provision drangibt. Eine wirkliche Preisbildungsmacht kann 
man ihm daher nur indirekt durch die Beeinflussung seines Auf 
traggebers, nicht aber direkt zuschreiben. Und doch nimmt der kom 
missionsweise Verkauf im Fabrikatenhandel außerordentlich stark zu. 
Der Drang, die Selbständigkeit des Handels auszuschalten, 
ging aber im Frieden vielfach schon weiter. Kapitalkräftige Industrie 
unternehmungen gliederten sich besondere Handelsabteilungen an, 
mit deren Hilfe sie ihren Absatz bis an die Konsumenten, sogar im 
Auslande, kn der Hand behielten. Auch die Kartelle, die ja nur 
Absahgenossenschaften für mehrere Produzenten sind, müssen hier 
genannt werden. Wo die Grenze dieser Entwicklung lag, war im 
Voraus nicht zu bestimmen. Es läßt sich nur allgemein sagen: 
Je fester in einem Lande die wirtschaftlichen und rechtlichen Ver 
hältnisse sich konsolidiert haben, je gründlicher und zugleich breiter 
die Kenntnisse von diesen Verhältnissen in der Produzentenwelt ge-
	        
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