Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

16 
schaft bald genug automatisch bestraft. 3m Kriege aber muß die 
drängende Nachfrage jedes Angebot benutzen, auch das unverschämte 
und wucherische, und wenn Einzelne das zur Forderung von Wucher 
preisen ausnutzen und damit ungestraft durchkommen, dann gibt 
das bei der allgemein steigenden Tendenz der Krkegsprekse leicht 
Anlaß und Vorwand, daß die ursprüngliche Ausnahme bald zur 
Regel wird und die Mehrzahl der Geschäftsleute ihre preise eben 
falls entsprechend heraufsetzt. Die Androhung der Preiswucher 
strafen wirkt in der Richtung, die auf erlaubten preisen sich auf- 
bauenden Preissteigerungen Einzelner seltener zu machen und ihnen, 
wo sie dennoch vorkommen, den Anreiz des schlechten Beispiels zu 
benehmen, das gute Sitten verdirbt. 
Die Preisprüfungsftellen. Die Neueinführung des uralten 
Preiswucherdeliktes in unsere Rechtsordnung setzte nun neue sach 
verständige, gutachtende Organe voraus, die sagen konnten, welche 
preise als gerecht und billig zu betrachten seien, welche Einstands 
preise und Aufschläge friedensmäßig in jedem der tausend in Frage 
kommenden Gewerbe- und Handelszweige üblich und normal 
waren, welche Verschiebung kn Kosten und Grundlagen eine be 
rechtigte preksverschiebung nach sich ziehen müsse, und welche anderen 
Kalkulationsänderungen vom Standpunkte der Gesamtheit nicht 
anzuerkennen seien. Vor diesen für unsere Zeit ganz neuen Fragen 
mußte die Tatkraft der Staatsanwälte und die Sachkenntnis der 
Richter versagen. Es erfolgte die Schaffung der neuen Selbst 
verwaltungskörper der Preisprüfungsstellen durch die Verordnung 
vom 25. September 1915. „Zur Sicherung von Unterlagen für 
die preksregelung der Gegenstände des notwendigen Lebens 
bedarfs und zur Unterstützung der zuständigen Stellen bei der 
Überwachung des Verkehrs mit diesen Gegenständen werden Preis 
prüfungsstellen errichtet". Gemeinden über 10000 Einwohner 
müssen solche Preksprüfnngsstellen haben oder an ihnen beteiligt 
sein, kleinere können sie einrichten, ebenso können Kommunalverbände 
Stellen für größere Bezirke einrichten. Namentlich kleinere In 
dustrieorte und landrätliche Kreise und entsprechende Verwaltungs 
bezirke haben zahlreich von dieser Befugnis Gebrauch gemacht, 
so daß jetzt in Deutschland 1038 derartige Stellen arbeiten. 
Der Vorsitzende muß Staats- oder Gemeindebeamter sein, die 
Mitglieder sind zur Hälfte aus den Kreisen der Warenerzeuger und 
Händler, zur anderen Hälfte aus unbeteiligten Sachverständigen 
und Verbrauchern zusammengesetzt. Verschiedene Aufgaben' auf 
dem Gebiete der preksftagen sind den Preisprüftmgsstellen über-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.