Volltext: Der Mühlkreis (1. / 1827)

Magistrat Freystadt . 
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nen vom Kaiser Rudolph I . 1277 verliehene recht a ) aus , wozu ihnen spätere Landesfürsten noch andere Freyheiten ( Schank - , Salzzwang re . ) verliehen , oder die älteren Rechte bestätigten . Dieß geschah durch Herzog dolph IV . , durch die Herzoge Albrecht , durch Kaiser A l - d r e ch t II . , Kaiser R u d 0 l p h II . , Friedrich IV . , milian I . und II . re . Wir kennen die meisten Jahre aus der Geschichte , und kann auch noch Kurz's Handel Seite 06 , 363 , 367 , 368 , 369 , 371 , 577 re . chen werden . 
So günstig die angeregten Verfügungen für Freystadt waren , so erschütterten doch vorzüglich Brandunglücke den Wohlstand dieser einst blühenden Stadt in so hohem Grade , daß sie 1586 ihre Privilegien aufgeben mußte . Solche unglücke ereigneten sich in den Jahren 1507 , 1516 , 1560 , 1601 , 1606 , 1616 , 1699 und 1615 , wobey öfters die ganze Stadt in Asche gelegt wurde . Nach dem Brande von 1560 schenkte Kaiser Maximilian II . zur Aufbauung baare 10 , 000 Gulden her . 
Außer den bereits in der Geschichte erzählten , neren Begebenheiten ereigneten sich hier noch folgende : 
1400 wurde die Stadt mit Mauern und Gräben noch mehr befestigt . 
152 5 wurden hier einige Bauern - Rebellen hingerichtet . ( Steyr'sche Annalen S . 224 ) . 
1595 wurde Freystadt von den rebellischen Bauern hart mitgenommen , und am i . April 1598 ein Urtheilsspruch des Landeshauptmannes über den Streit zwischen Linz und stadt rücksichtlich der Mautabgaben bekannt gemacht . ( Kurz's Ottokar re . ir Bd . S . 263 ) . 
a ) Das Stapelrecht war die Befugniß , die durch - oder beiziehenden Kaufleute zu nöthigen , ihre Waare auf eine stimmte Zeit abzulegen , und sie den Bürgern zum Verkaufe zubiethen . Dieses Vorrecht wurde auch jus emporii , freye derlage , Schiffs - oder Anlandungszwang genannt . ( Pfessinger I . c . L . III . Tom . II . c . 46 p . 71 ; — Kurz's Handel 59 ) . 
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