Volltext: Der Mühlkreis (1. / 1827)

Verfassung . 
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ter und Freysitze . Linz allein hat 82 Freyhäuser , und der Distriktskommiffariatsbezirk davon 14 . Nur dem sche n Frey Hause in der Hirschenwirthsgasse Nro . 379 in Linz , und dem Edelsitze zur eisernen Hand Nro . 517 ist die Jurisdiktion eingeräumt . Die Steuergemeinden , Herrschaften , Landgüter und Freysitze werden bey den striktskommissariaten genannt werden . Diese werden wir nach dem oberen und unteren Mühlviertel abgetheilt , in alphabetischer Ordnung liefern , und in eben dieser Ordnung jedesmal die näheren Notizen über die merkwürdigeren Orte mittheilen . 
38 ) Verfassung . 
Der Kaiser und König besitzt sowohl die gesetzgebende als vollziehende Gewalt im ganzen Umfange . 
Zur Besorgung der Staats - Angelegenheiten aber stehen theils unmittelbare , theils mittelbare Staatsbehörden . 
Unter erstere gehören diejenigen , welche von der verwaltung selbst ernannt und besoldet werden ; unter die letzteren aber diejenigen , deren Ernennung und Besoldung der Staat gewissen Korporationen oder Herrschaften unter den einschränkenden Bedingungen der persönlichen Fähigkeit zu ernennen , aber auch zu besolden übertragen hat . 
Zwischen den unmittelbaren und mittelbaren hörden liegen diejenigen Kommunitäten in der Mitte , denen der Staat nur das B 0 r sch la g s r e ch t ( jus praesentandi ) eingeräumt , sich aber die Ernennung und Bestätigung behalten hat , und dieses sind die Magistrate der tandesfürst - lichen Ortschaften ( Städte und Märkte ) , weil sie unter der Kuratel des Staates stehen . 
Unmittelbare politische Staats - Behörden sind die Landesregierung , das Kreisamt a ) , und im 
a ) Der Status dieser beyden Stellen ist in meiner bung von Linz S . 142 und 144 angegeben . — Die Kreis - 
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