Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

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aber dieser Beitrag definitiv einzustellen und nicht mehr 
zu leisten sei. 
Die allerhöchste Entschliessung vom n.Mai 1865 hat 
diesen Landtagsbeschluss genehmigt. 
K. ELISABETH-STIFTUNG 
ZUR HEIR ATS AUSSTATTUNG FÜR MÄDCHEN AUS OBER¬ 
ÖSTERREICH. 
Sie entstand im Jahre 1854. Veranlassung* hiezu gab 
die Vermählung Sr. Majestät Kaiser Franz Josef I. mit der 
Prinzessin Elisabeth, Herzogin in Bayern, welches Fest auf 
die würdigste Art zu feiern und mit diesem glücklichen 
Ereignisse zugleich einen Act der Mildthätigkeit in Ver¬ 
bindung zu setzen, — das vereinigte Landescollegium in 
der Sitzung am 19. März 1854 den Beschluss fasste, vier 
Heiratsausstattungs - Stiftungen, jede zu 150 fl. C. M., 
aus dem ständischen Domesticalfonde mit der Benennung: 
„Elisabethstiftung zur Heiratsausstattung für Mädchen aus 
Oberösterreich” zu errichten, welche Stiftung mit aller¬ 
höchster Entschliessung vom 12. Juni 1854 genehmigt wurde. 
Nach dem hierüber errichteten Stiftbriefe vom 12. Juni 
1854 werden alljährlich 4 Mädchen mit dem Ausstattungs¬ 
betrage betheilt, welche in Oberösterreich geboren sind, 
einen untadelhaften Lebenswandel geführt haben und deren 
häusliche Verhältnisse von der Art sind, dass sie bei ihrer 
dürftigen Lage durch die Betheilung mit einer solchen 
Unterstützung die Mittel finden, eine für ihren Stand an¬ 
gemessene Heirat schliessen zu können. 
Das Recht der Verleihung steht dem Landesausschusse 
zu und werden die bewilligten Unterstützungsbeträge nach 
der legalen Nachweisung über die vollzogene Trauung bei 
der Landschaftscasse ausbezahlt. 
C. 2. 119. 
Nr. 4169. 
C. 1/2. 00. 
Nr, 1229. 
1; c. Nr. 1651 
C. 1/4. V2. 36
	        
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