Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

34 
C. 2.91. Nr. 1933. 
C. 2. 91. 
Nr. 3910. 
C. 2.103. Nr. 362. 
C.2.100. Nr. 2595. 
Stenogr. Bericht 
P^g- 344- 
D. 2/2. 22. 
Nr. 2684. 1863. 
Stenogr. Bericht 
55.3-* 56i- 
J. MILITÄR - OBER - ERZIEI IUNGSHAUS. 
Der Erlass des Ministers des Innern vom 24. März 1853, 
womit ein Gutachten über die Frage abverlangt wurde, 
wie diejenigen Ersparnisse verwendet werden sollen, welche 
sich an den bisherigen Verpflegungskosten für die stän¬ 
dischen Stiftungen der Militär-Akademie zu Neustadt da¬ 
durch ergeben, dass diese Stiftlinge nicht mehr wie bisher 
unmittelbar in die gedachte Akademie eintreten, sondern 
früher einen vierjährigen Vorbereitungscurs in einem Ca- 
detteninstitute durchzumachen haben — bestimmte das 
vereinigte Landescollegium, die Gründung eines siebenten 
Stiftungsplatzes in den Cadetteninstituten, beziehungs¬ 
weise Militär-Akademien zu beantragen. 
Hierauf erfolgte die allerhöchste Entschliessung vom 
6. August 1853: 
dass diese Ersparnisse zur Bedeckung* der Kosten von 
neuen Plätzen in Ober-Erziehungshäusern und in deren Fort¬ 
setzung in den Schulcompagnien zu verwenden seien, — 
dass die Zahl dieser neuen Plätze nach Massgabe der 
in Aussicht stehenden Ersparnis zu bestimmen sei, — 
dass auf diese Plätze die Anordnungen, welche für die 
Akademiestiftungen bestehen, mit dem Beifügen Anwen¬ 
dung zu finden haben, dass bei den Vorschlägen vorzüglich 
auf Söhne minder besoldeter Staats- und ständischer Be¬ 
amten, welche ausgezeichnet gedient haben, Bedacht zu 
nehmen sei, endlich 
dass die Vorschläge behufs der allerhöchten Bestäti¬ 
gung an das Ministerium des Innern zu erstatten seien. 
Schon im Jahre 1855 kamen die zwei ersten Plätze 
zu besetzen, welchen im Jahre 1856 schon ein dritter 
folgte. 
Der Bestand dieser Plätze war indes nur von kurzer 
Dauer. 
Veranlassung hiezu g*ab die im Jahre 1863 angeregte 
Erhebung der Rechtsbeständigkeit mehrerer Stiftungen, 
auf Grund des vom Landesausschusse diesfalls erstatteten 
Berichtes in der Landtagssitzung am 18. April 1864 der 
Beschluss gefasst wurde, dass der Beitrag jährlicher 750 fl. 
für drei Zöglinge in den niederen Militär-Bildungsanstalten 
den gegenwärtig im Besitze solcher Stiftplätze befindlichen 
Zöglingen zwar nicht zu entziehen, nach deren Austritte
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.