Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

B. 2/2. 17. 
Nr. 1366. 
C. 1/2. 32. 
Nr. 2680. 
C. 1/2. 71. 
Nr. 3834. 1855. 
Stenogr. Bericht 
Pag. 344- 
D. 2/2. 22. 
Nr. 2684. 1863. 
Stenogr. Bericht 
pag. 561. 
C. 1/2.34. Nr. 408. 
legiums ohne Rücksicht auf den Erfolg der hinsichtlich der 
Beiträge noch schwebenden Angelegenheit am 7. Juni 1847 
die Errichtung von 2 Stipendien beschlossen und die aller¬ 
höchste Genehmigung nachgesucht, hinsichtlich des dritten 
Stipendiums aber für den Fall der Befreiung von den Bei¬ 
trägen ein weiteres Einschreiten beantragt. 
Hierauf erfolgte nun mit allerhöchster Entschliessung 
vom 25. September 1847 die Genehmigung zur Errichtung 
von 2 Stipendien mit je 200 fl. C. M. aus dem stän¬ 
dischen Domesticalfonde für hierländige Zöglinge des poly¬ 
technischen Instituts zu Wien, deren Ausbezahlung halbjährig 
vorhinein gegen Beibringung der letzten Schulzeugnisse 
geschieht. 
Das Recht der Verleihung, früher vom Verordneten- 
Collegiumund nach dem Jahre 184g vom vereinigten Landes¬ 
collegium ausgeübt, von dem unmittelbar die Anweisung 
erfolgte, übt gegenwärtig der Landesausschuss. 
Die im Jahre 1863 angeregte Erhebung der Rechts¬ 
beständigkeit mehrerer Stiftungen gab auf Grund des vom 
Landesausschusse diesfalls erstatteten Berichtes Anlass, 
dass der Landtag in der Sitzung am 18. April 1864 den 
Beschluss fasste, die 2 Stipendien auch künftig in die Landes- 
Präliminarien einzustellen, insolange kein entgegengesetzter 
Beschluss im Landtage gefasst wird. 
G. TAUBSTUMMENINSTITUT. 
Die Stiftung hiefür entstand im Jahre 1847 über Ein¬ 
schreiten der Instituts-Direction um Bewilligung von Sti¬ 
pendien für arme Taubstumme dieser Anstalt. 
Gleichwie sich die Stände in Anerkennung des Nutzens 
dieser Anstalt und des wohlthätigen Einflusses auf so viele 
unglückliche Familien im Jahre 1844 bestimmt gefunden 
hatten, dem Institute zum Erweiterungsbau einen Beitrag 
von 4000 fl. zu widmen, ebenso fand sich auch das Ver¬ 
ordnten-Collegium sowohl in Berücksichtigung des Zu¬ 
dranges von bereits 82 Zöglingen, von welchen fast für 
die Hälfte die Verpflegskosten durch mildthätige Bei¬ 
träge oder durch die Armeninstitute und Gemeinden be¬ 
stritten werden, als auch, weil noch beiläufig 40 Taub¬ 
stumme aus Mangel an Unterstützung des Unterrichtes und
	        
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