Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

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J. 5- 29. 
Nr. 1761. 
1. c. Nr. 2899. 
1. c. Nr. 1859. 
1835. 
1. c. Nr. 3628. 
B. 2/2. 3. 
Nr. 2887. 1835. 
E. 8/3. in. 
Nr. 1350. 
J- 5- 3o. 
Nr. 923. 1830. 
B. 2. 38. 
Nr. 3530. 
J- 5* 30. 
Nr. 3049. 
was es mit dem aus der ständischen Casse besoldeten 
Lehrer der Thierarzneikunde für Hufschmiede für eine Be- 
wandnis habe. 
Diese Aufklärung wurde gegeben, hinsichtlich der 
weiters abverlangten Erhebungen über die Functionen des 
Prohaska und dessen Fähigkeiten aber erwidert, dass, weil 
dem Verordneten-Collegium nicht bekannt sei, zu welchem 
Zwecke der Curschmied von der Studien-Hofcommission an¬ 
gestellt wurde und welche Functionen derselbe hätte ver¬ 
richten sollen, es auch nicht wissen könne, was er bisher 
und mit welchem Erfolge geleistet habe, dass es daher 
wiederholt bitten müsse, den Domesticalfond von dieser 
Auslage zu befreien. 
Die auch hierüber erfolgte abweisliche Entscheidung 
gab dem Verordneten-Collegium Anlass, das Sach Verhältnis 
den Ständen aufzuklären und dieselben zu vermögen, 
sich unmittelbar an Se. Majestät zu wenden, damit der 
Domesticalfond von der ferneren Salarirung des Cur- 
schmiedes umsomehr enthoben werde, als derselbe nicht 
von den Ständen angestellt wurde und auch für die Pro¬ 
vinz keinen anderen Dienst zu leisten hat, als welcher 
dem auf Staatskosten angestellten Landesthierarzt ohnedies 
obliegt. 
Nach zwölfeinhalb Jahren erfolgte unterm 12. April 
1848 die allerhöchste Entschliessung, dass Prohaska in 
den Quiescentenstand zu versetzen sei. Dieser war aber 
schon am 1. Februar desselben Jahres verstorben, daher 
jede weitere Verfügung mit demselben sich von selbst 
behob. 
Während der vorerzählten Verhandlung'en wurde mit 
dem Hofdecrete vom 28. Juli 1829 ein Gutachten abver¬ 
langt, wie auch hierlands geprüfte Schmiede und Cur- 
schmiede erhalten werden können. 
Die darüber einvernommenen Stände erkannten die 
Nothwendigkeit der Errichtung einer Lehranstalt zur theo¬ 
retischen und praktischen Ausbildung der Lehrlinge im 
Hufbeschlage und in der Thierarzneikunde, jedoch nicht 
in der Weise, wie sie hier dem Zwecke nicht entsprechend 
bestanden hatte, und erklärten, hiezu 600 11. aus dem 
Domesticalfonde jährlich beizutragen. Hierüber erfolgte 
keine Erledigung. 
Eine im Jahre 1835 vom Landesthierarzt Swaton ge-
	        
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