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J. 5- 29.
Nr. 1761.
1. c. Nr. 2899.
1. c. Nr. 1859.
1835.
1. c. Nr. 3628.
B. 2/2. 3.
Nr. 2887. 1835.
E. 8/3. in.
Nr. 1350.
J- 5- 3o.
Nr. 923. 1830.
B. 2. 38.
Nr. 3530.
J- 5* 30.
Nr. 3049.
was es mit dem aus der ständischen Casse besoldeten
Lehrer der Thierarzneikunde für Hufschmiede für eine Be-
wandnis habe.
Diese Aufklärung wurde gegeben, hinsichtlich der
weiters abverlangten Erhebungen über die Functionen des
Prohaska und dessen Fähigkeiten aber erwidert, dass, weil
dem Verordneten-Collegium nicht bekannt sei, zu welchem
Zwecke der Curschmied von der Studien-Hofcommission an¬
gestellt wurde und welche Functionen derselbe hätte ver¬
richten sollen, es auch nicht wissen könne, was er bisher
und mit welchem Erfolge geleistet habe, dass es daher
wiederholt bitten müsse, den Domesticalfond von dieser
Auslage zu befreien.
Die auch hierüber erfolgte abweisliche Entscheidung
gab dem Verordneten-Collegium Anlass, das Sach Verhältnis
den Ständen aufzuklären und dieselben zu vermögen,
sich unmittelbar an Se. Majestät zu wenden, damit der
Domesticalfond von der ferneren Salarirung des Cur-
schmiedes umsomehr enthoben werde, als derselbe nicht
von den Ständen angestellt wurde und auch für die Pro¬
vinz keinen anderen Dienst zu leisten hat, als welcher
dem auf Staatskosten angestellten Landesthierarzt ohnedies
obliegt.
Nach zwölfeinhalb Jahren erfolgte unterm 12. April
1848 die allerhöchste Entschliessung, dass Prohaska in
den Quiescentenstand zu versetzen sei. Dieser war aber
schon am 1. Februar desselben Jahres verstorben, daher
jede weitere Verfügung mit demselben sich von selbst
behob.
Während der vorerzählten Verhandlung'en wurde mit
dem Hofdecrete vom 28. Juli 1829 ein Gutachten abver¬
langt, wie auch hierlands geprüfte Schmiede und Cur-
schmiede erhalten werden können.
Die darüber einvernommenen Stände erkannten die
Nothwendigkeit der Errichtung einer Lehranstalt zur theo¬
retischen und praktischen Ausbildung der Lehrlinge im
Hufbeschlage und in der Thierarzneikunde, jedoch nicht
in der Weise, wie sie hier dem Zwecke nicht entsprechend
bestanden hatte, und erklärten, hiezu 600 11. aus dem
Domesticalfonde jährlich beizutragen. Hierüber erfolgte
keine Erledigung.
Eine im Jahre 1835 vom Landesthierarzt Swaton ge-