Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

— 367 — 
und Gemeinden bestritten wurden, als auch, weil noch bei¬ 
läufig 40 Individuen im Lande aus Mangel an Unterstützung 
des Unterrichts und der moralischen Ausbildung entbehren 
müssen, bei den Ständen auf 2 Stipendien von je 80 fl. C. M. 
für ganz verarmte, bildungsfähige Jünglinge anzutragen, 
welcher Antrag auch auf dem Landtage am 7. Juni 1847 
bewilliget und infolge allerhöchster Entschliessung vom 
22. September desselben Jahrs von Sr. Majestät geneh¬ 
miget wurde. 
Im Jahre 1848 bot sich den Ständen eine neue Ge¬ 
legenheit dar, ihre Wohlthätigkeit für diese Anstalt zu 
bewähren, indem sie der Instituts-Direction über ihre Bitte 
um Uebernahme der Besoldung eines neu anzustellenden 
Lehrers in der Versammlung am 11. Juli 1848 (die letzte 
der traditionellen Stände) 400 fl. jährlich bewilligten und 
mit dem Ministerial-Erlasse vom 23. August desselben Jahrs 
die Genehmigung hiezu erhielten; doch wurde obiger Betrag 
aus Anlass einer Buchhaltungsanfrage nicht als Besoldung, 
sondern nur als ein Beitrag an den Fond der Taubstummen¬ 
lehranstalt erklärt und zur Vermeidung allfälliger Miss¬ 
verständnisse und Pensionsansprüche die Regierung sowohl 
als die Instituts-Direction davon verständigt. 
Im Februar 1856 stellte diese letztere die Bitte um 
Erhöhung dieses Beitrages zur Besoldung eines Lehrers 
und das Landescollegium, anerkennend den höchst müh¬ 
samen Beruf eines Lehrers dieser Anstalt, bewilligte eine 
Erhöhung auf 500 fl. C. M., wozu die höhere Genehmi¬ 
gung nachgesucht wurde. 
Das Ministerium des Innern jedoch hatte mit dem Erlasse 
vom 22. März 1857 eröffnet, dass es die Erledigung dieses 
Gegenstandes jenem Zeitpunkte vorzubehalten finde, in 
welchem das Ergebnis der wegen Systemisirung des Linzer 
Taubstummeninstituts als Landesanstalt im Zuge befindliche 
Verhandlung vorliegen wird. 
Im Februar 1859 erneuerte die Instituts-Direction ihre 
Bitte um Beitragserhöhung, welche zur höheren Genehmi¬ 
gung empfohlen wurde. 
Diese Erhöhung wurde zwar bewilligt, aber nicht 
aus dem Domesticalfonde, sondern aus den currenten 
Mitteln des Instituts, aus welch ersterem Fonde sohin nur 
der ursprüngliche Beitrag pr. 400 fl. C. M. oder 420 fl. ö.W. 
zu entrichten kam. 
B. 2/2. 17. 
Nr. 1366. 
C. 1/2. 34. 
Nr. 2681. 
D. 13. 70. 
Nr. 139. 
1. c. Nr. 2678. 
1. c. Nr. 4036. 
1. c. Nr. 576. 
1. c. Nr. 1850. 
1. c. Nr. 763. 
1. c. 
Nr. 1219. 2835. 
3435-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.