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mit dem Hoikanzleidecrete vom 30. Juli die allerhöchste
Genehmigung erfolgte.
Missliche Vermögensverhältnisse des Krankenhauses
veranlassten die Regierung im Jahre 1813 die Stände um eine
Verdopplung ihres Beitrags per 50 fl. E. Sch. anzugehen, die
auch mit Schluss vom 28. April 1813 bewilliget und mit
dem Hoikanzleidecrete vom 6. August allerhöchst geneh¬
migt wurde, von da an der erwähnte Beitrag per 100 fl.
E. Sch. oder 40 fl. C. M. alljährlich seiner Bestimmung
zugeführt wurde und noch gegenwärtig mit 42 fl. ö. W.
als freiwillig-und widerruflich gegeben wird.
Eine weitere Unterstützung erhielt das Krankenhaus
im Jahre 1845, wo demselben mit Landtagsschluss vom
16. September zur Bestreitung der Kosten für die Her¬
stellung neuer Fussböden ein Beitrag von 200 fl. bewilligt
und derselbe von der Hofkanzlei genehmigt wurde.
Gesteigerte Theuerung, vermehrter Andrang von Hilfe¬
suchenden und spärliches Einfliessen der mildthätigen Bei¬
träge, die bei günstigeren Zeitverhältnissen eine reichliche
Einnahmsquelle bildeten, nöthigten den Prior des Convents,
bei dem Landescollegium mit Eingabe vom 3. Jänner 1852
um eine Unterstützung für das Krankenhaus einzuschreiten.
Das Landescollegium, das vieljährige, unter den
schwierigsten Zeitverhältnissen bewährte wohlthätige Wir¬
ken dieser unentbehrlich gewordenen Anstalt würdigend
und anerkennend, dass derselben ihr ferneres Wirken
zum Wohle der leidenden Menschheit ermöglicht werden
müsse, bewilligte in der Sitzung am 5. Jänner 1852 einen
Unterstützungsbeitrag von 500 fl., um dessen Genehmigung
beim Ministerium des Innern eingeschritten wurde.
Sie erfolgte mit allerhöchster Entschliessung vom
27. April 1852, jedoch nur als eine Aushilfe ein für alle¬
mal, weshalb auch der im Jahre 1853 erneuerten Bitte
keine Folge gegeben wurde.
B. 3/2. 23.
Nr. 2644.
D. 13. 1. Nr. 148.
B. 3. 1. Nr. 1485.
D. 13. 1.
Nr. 3075.
B. 2/2. 14.
Nr. 2057.
B>. 13. 73-
Nr. 212. 1846.
1. c. Nr. 37.
1. c. Nr. 2041.
1. c. Nr. 2580.