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Bei der Rückreise Kaiser Ferdinand III. von Mailand a. 3. 39. Nr. 3.
nach Wien im Jahre 1649 beiten die Stände den Oberst¬
hofmeister Grafen von Auersperg, sie bei Sr. Majestät zu
entschuldigen, dass der grosse Schuldenstand und die drü¬
ckende Lage des Landes kein grösseres Donativ als 1000
Ducaten gestatteten.
Die Reise des römischen Königs Josef I. zur Reichs¬
armee gegen Frankreich im Jahre 1702 gab den Ständen a. 3/2. 1.
Gelegenheit, die vom Kaiser Leopold I. in dem Rescripte
vom 10. April gewärtigte Mithilfe zur Bestreitung der Aus¬
lagen in dem Betrage von 15.000 fl. zu bethätigen.
Eine ähnliche Mithilfe in noch grösserem Betrage von
mindestens 100.000 fl. gewärtig'te die Kaiserin-Mutter und 1. c. 6. Nr. 1.
Regentin Eleonora in ihrem Rescripte vom 20. Mai 1711
behufs der Reise ihres Sohnes Karl zur Uebernahme der
Regierung nach dem Tode seines Bruders Josef I., worauf 1. c. Nr. 4.
die Stände mit Schluss vom 11. Juni 1711 zur Bestreitung
der Reise- und Krönungsauslagen 50.000 fl. und als Präsent
5000 Ducaten bewilligten, welch letztere von Johann Ehren¬
reich Grafen von Sprinzenstein Sr. Majestät in der Audienz i.c. 7. Nr. t4. i7
am 12. März 1712 im Namen der Stände überreicht wurden.
Das der Erzherzogin Maria Elisabeth (Karl VI. Schwe¬
ster) als Regentin der Niederlande bei ihrer Reise dahin
gewidmete Präsent betrug 2000 fl., die Franz Ludwig Graf 1. c. 14.
von Salburg im September 1725 der Regentin überreichte.
Die Wahl des Gemahls der Maria Theresia, Franz
Stephan, zum deutschen Kaiser gab den Ständen im Jahre 1. c. 20.
1745 wieder Gelegenheit, ihre treue Anhänglichkeit an den
Tag zu legen, indem sie zur Bestreitung der Reise- und
Krönungsauslagen den Betrag von 50.000 fl. und als Dona¬
tiv 5000 Ducaten widmeten, wofür ihnen Maria Theresia
in dem Rescripte vom 8. September mit den Worten dankte : 1. <=. 22.
ihren Glückwunsch sowohl als das ungeachtet der andau¬
ernd drückenden Zeitverhältnisse gewidmete Subsidium iti¬
nerarium stets in Andenken zu behalten.
In gleicher Weise betliätigte sich die Opferwilligkeit
der Stände im Jahre 1764, wo sie aus Anlass der Wahl ^
Josef II. zum römischen Könige als Subsidium itinerarium
70.000 fl. und ad manus Augustissimi 30.000 fl. widmeten.
Gleichwie Leopold II. im Jahre 1790 ein derlei Präsent
nach erfolgter Kaiserkrönung in Berücksichtigung der da- c- 4.5.
maligen Kriegszustände nicht anzunehmen erklärte, ebenso
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