Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

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der Consequenzen bedenklich und erwiderten, dass das 
Aerar, welches die Wassermaut beziehe, für die Schiff¬ 
barkeit der Donau zu sorgen habe. Auch hierüber fehlen 
weitere Nachrichten. 
Dagegen Hessen sich die Stände im Jahre 1768 herbei 
zur versuchsweisen Sprengung eines Felsens nächst Struden 
durch Lergetporer aus Tirol das nachgesuchte Drittel der g. 16. 8. a. b. 
beanschlagten Kosten im Betrage von 300 fl., jedoch ohne 
Folgerung für die Zukunft, aus dem Domesticalfonde bei¬ 
zutragen. 
Der Donaudurchbruch bei dem Markte Au im Jahre 
1773 machte eine Vorsorge gegen künftige Fälle noth- 
wendig, zu welchem Behufe eine gemeinschaftliche Com¬ 
mission zweier Abgeordneter der Stände ob und unter der t c. g. 
Enns, dann des Professors der Mechanik und späteren 
Navigations-Directors Pater Walcher niedergesetzt und die 
Ausführung des Baues nach des letzteren Antrag auf 
Kosten der Herrschaft und Gemeinde Au angeordnet 
wurde, da derlei Auslagen das Aerar nie treffen können. 
Ein ähnlicher Durchbruch ereignete sich im Jahre 1780 g. 16. 4. 
zu Eizendorf, der den dortigen Unterthanen viele Gründe 
hinwegnahm und deshalb die Verordneten zu dem Ersuchen 
veranlasste, den nöthigen Uferschutzbau durch die auf¬ 
gestellte Navigations - Direction ausführen zu lassen. Sie g. io. 9i. 1773- 
wurden jedoch zurückgewiesen, indem zufolge der allerhöch¬ 
sten Entschliessung vom 10. März 1781 der Navigationsfond g. 16. 4. 
nach Inhalt des Patents vom 13. Juni 1777 nur für die g. i/h. 129. 
Erhaltung der Schiffbarkeit der Flüsse bestimmt sei, die 
Uferbeschützungen aber, sofern sie nicht unmittelbar auf 
die Schiffahrt Einfluss nehmen, lediglich den Dominien 
obliegen. 
Dies das Wenige, was über Wasserbau bis zur Ver¬ 
einigung des Verordneten - Collegiums mit der Regierung 
bekannt ist. 
Die Mittheilungen an den ständischen Ausschuss wäh¬ 
rend dieser Vereinigung beschränken sich bloss auf das 
allerhöchste Rescript vom 22. Februar 1785 hinsichtlich g. 16. 7. 
der künftigen Herhaltung des Plufschlages (Treppelweges) 
nach Aufhebung der Wassermaut, die in Niederösterreich 
dem ständischen Domesticalfonde und hierlands mit 1006 fl. g. 17/2. 214. 
5672 kr. jährlich dem Wegfonde zugedacht wurde; auf ein g. 16. 7. 
weiteres Rescript vom 29. December 1785 mit der Bestim- g. 17/2. 214.
	        
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