Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

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erscheint Georg Kheller als gewesener Tanzmeister, um 
dessen Abfertigung es sich damals handelte. 
Nach Beendigung des blutigen Bauernaufstandes und 
nachdem die Nachsicht des Landesfürsten die Stände des 
Herren- und Ritterstandes hoffen liess, in Ansehung der 
der kaiserlichen Disposition vorbehaltenen Schulcasse mil¬ 
dere Bedingungen zu erwirken, kam zwischen ihnen und 
den Mitgliedern des Prälatenstandes, die manche Forde¬ 
rung dem guten Einvernehmen zum Opfer brachten; am 
c i/3. 12. 1. December 1626 ein Vergleich zustande, der die Bitte 
um Wiederaufrichtung der Landschaftsschule und Belas- 
sung aller dazu gemachten Stiftungen zum Gegenstände 
hatte und mit der kaiserlichen Resolution*vom 16. No¬ 
vember 1627 die Genehmigung erhielt. 
Die Wiederaufrichtung der Landschaftsschule in katho¬ 
lischer Richtung beruhte indes auf sich, da das Studien¬ 
wesen ausschliesslich den Jesuiten übertragen war; die 
Schule hatte aufgehört, eine öffentliche Studienanstalt zu 
sein, sie war nur noch ein Privatinstitut, ein Convict, für 
welches die Stände der „Privat-Institution und Exercitien 
halber’' einen Theil des den Jesuiten überlassenen Schul- 
tractes im Landhause sich vorbehielten. 
Dass die Stände nicht säumten mit der Errichtung 
c. 1/6. i96. dieses Convictes, zeigt das Gutachten des hiezu bestimmten 
Ausschusses vom 8. Mai 1630, worin derselbe den Antrag' 
stellte, taugliche Individuen zu bestimmen, deren Aufgabe 
es sein soll, vor allem den Stand der Schulcasse zu er¬ 
heben, die hinsichtlich der Verpflegung, der Exercitien 
und Privat-Repetition ehevor bestandene Ordnung den 
veränderten Zeitverhältnissen anzupassen, wie auch wegen 
Aufnahme der Lehrer nach Massgabe des Schulvermögens 
das Geeignete vorzukehren. 
Was hierüber festgesetzt und in welcher Weise das 
Convict eingerichtet wurde, ist nicht bekannt, nur soviel 
c. 1/6. 217. geht aus einem Berichte des Georg von Schallenberg her¬ 
vor, dass schon im Jahre 1631 20 Zöglinge, theils Söhne 
1. c. 214. von Landleuten, theils von Nobilitirten, mit ihren Lehrern 
und Dienern im Landhause wohnten und ein eigener land- 
1. c. 234. schaftlicher Schulwirt für deren Verpflegung zu sorgen 
hatte. 
Den ständischen Zöglingen nebst der wissenschaft¬ 
lichen Ausbildung, die sie im Gymnasium der Jesuiten 
Annal. 74. 
Fol. 338.
	        
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