Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

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Italien zur Zeit der Frührenaissance 
gen sowie des heilspendenden christlichen Glaubens teilhaftig zu wer 
den, vermögen wir uns in unserer christlichen Barmherzigkeit ihrem 
Notschrei nicht zu verschließen . . .“ Diese „christliche Barmherzig 
keit“ der Päpste kam freilich den Juden teuer zu stehen: jede von 
der römischen Kurie erlassene Schutzbulle mußten sie mit klingen 
der Münze bezahlen. Bei alledem war Martin V. als Beschützer der 
Juden überaus unzuverlässig. So, erließ er im Jahre 1422 zum Schutze 
der deutschen und böhmischen Juden eine die Hetzpropaganda der 
Mönche untersagende Bulle, um sie auf die Vorstellungen der den 
„apostolischen Stuhl“ gegen die Hussiten verteidigenden Geistlichkeit 
hin schon ein Jahr später zu widerrufen. 
Auch die den Juden gegenüber geübte Politik der Nachfolger 
Martins V. stand unter dem Drucke der Zeitereignisse. Der wegen der 
inneren Wirren zumeist außerhalb Roms sich aufhaltende Papst 
Eugen IV. (i43i— i447) wandelte zunächst in den Fußstapfen sei 
nes Vorgängers und veröffentlichte zum Schutze der Juden einen 
gegen die Hetzprediger gerichteten Erlaß, dem er aber dann im Jahre 
i442 unter dem Einfluß der auf dem Baseler Konzil das große Wort 
führenden spanischen Kleriker jene judenfeindliche Bulle folgen ließ, 
die in Spanien so schwere Beunruhigung hervorrief (oben, § 5i). 
Er machte den Versuch, die Bestimmungen dieser Bulle auch auf die 
italienischen Juden zu erstrecken und so der ihm unterstellten Herde 
das zu verbieten, wozu er sich selbst volle Freiheit nahm, wie z. B. 
die Inanspruchnahme jüdischer Ärzte (kurz vorher ernannte Eugen IV. 
den bereits erwähnten Elias Sabbato zu seinem Leibarzte). Den Ju 
den drohte die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer Han 
dels- und Gewerbefreiheit, ja sogar ihres geistigen Lebens, da der 
päpstliche Hof sich mit dem Plane trug, den Unterricht in den jüdi 
schen Schulen ausschließlich auf den Pentateuch zu beschränken. Die 
Gefahr wurde indessen durch das alterprobte Mittel abgewendet: die 
in Tivoli und Ravenna zusammengekommenen Vertreter der italieni 
schen Gemeinden brachten eine hohe Geldsumme auf, durch die sie 
die grollenden Götter des Vatikans leicht umzustimmen vermochten. 
Die päpstliche Kurie schloß mit der jüdischen Gemeinde von Rom 
einen schriftlichen Vertrag (x443), in dem den Juden gegen eine 
alljährlich in der Höhe von n3o Gulden zu entrichtende Toleranz 
steuer alle altverbrieften Rechte aufs neue verbürgt wurden. Die rö 
mische Gemeinde bevollmächtigte hierauf den berühmten Arzt und
	        
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