§ 40. Die endgültige Vertreibung aus Frankreich
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Schutz gegen die Willkür der königlichen Beamten und Pachter ge
währleistet, ihre inneren Rechtsstreitigkeiten durften vor einem Kol
legium aus zwei Rabbinern und vier Gemeindemitgliedern ausgetra
gen werden, wobei allerdings die von den jüdischen Richtern auf
erlegten Geldstrafen wie auch die eingezogenen Vermögen der Ver
urteilten dem königlichen Schatze zufallen sollten; außerdem wurde
es strengstens untersagt, sich an dem beweglichen Gut der Juden, an
ihren Getreidescheunen, Weinkellern, Viehherden sowie an ihren hei
ligen Büchern zu vergreifen; schließlich gestattete man den Juden,
bei der Betreibung des ihnen freigegebenen Kreditgeschäftes das Geld
gegen Pfandsicherheit und bei großem Pdsiko auch gegen ent
sprechend hohe Zinsen auszuleihen. Ein Prinz aus dem königlichen
Hause, Graf d’Etampes, wurde zum Generalvormund und Beschützer
der Juden (gardien general des juifs) ernannt, während Manecier de
Vesoul zum Hauptsteuereinnehmer (receveur general) eingesetzt
wurde, der für den Eingang aller auf den französischen Juden lasten
den Steuern verantwortlich war.
Diese Privilegien (zum Teil eher „privilegia odiosa“, so z. B. das
Piecht, hohe Zinsen zu beanspruchen, wodurch die Staatseinkünfte
erhöht werden sollten) vermochten jetzt nur wohlhabende Leute nach
Frankreich zu locken. Auch diesmal wurden indessen die verbrieften
Garantien nicht immer gehalten. So schrieb man den Juden auf die
Umtriebe des Klerus hin von neuem vor, ein rotes rundförmiges Ab
zeichen (rouelle) von der Größe des königlichen Siegels auf dem
Gewände zu tragen. Jüdische Ärzte durften ihren Beruf erst nach
Ablegung einer Prüfung vor einer christlichen Aufsichtsbehörde aus
üben, und auch die solchermaßen eingeschränkte Erlaubnis wurde
später rückgängig gemacht.
Die Vertreter der französischen Judenheit, die Karl V. die an
sehnlichen Beträge für die Aufenthaltsgenehmigung zu überbringen
pflegten, erfreuten sich der besonderen königlichen Gunst. Es waren
dies der bereits erwähnte Manecier de Vesoul in Nordfrankreich und
Denis Quinon im Süden, im Languedoc. Zum Zeichen seines hohen
Wohlwollens befreite der König seine Hauptsteuereinnehmer sowie
den Oberrabbiner Mattathias Provenci, den Rektor der Pariser Tal
mudschule, vom Tragen des „Judenrädchens“. Auf die Vorstellungen
des Quinon hin entband Karl außerdem die Juden des Languedoc von
der Verpflichtung, dem Gottesdienst und den Predigten der Missio