Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

§ 38. Rabbinismus und konservative Philosophie (Crescas) 
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weniger Erfolg beschieden gewesen sein als dem gegen das Frei- 
denkertum der Gebildeten. Der Cherem des Jahres i3o5 verbannte 
die weltliche Wissenschaft und die Philosophie endgültig aus der 
Schule, in der nunmehr der Talmud uneingeschränkt herrschte. Der 
großartige Versuch des Maimonides, die Fluten des „talmudischen 
Meeres“ einzudämmen, um für die weltlichen Wissenschaften freien 
Spielraum zu schaffen, war mißlungen. Rosch, seine Söhne und 
seine zahlreichen Jünger spannten über ganz Spanien ein Netz von 
Jeschiboth nach deutschem Vorbilde, in denen die allumfassende Syn 
these des Maimonides durch kleinliche scholastische Analyse ver 
drängt wurde. Zu den Untersuchungen und „Responsen“ der Ge 
setzeslehrer des vorhergehenden Jahrhunderts von der Art eines 
Raschba gesellten sich nunmehr die halachischen Entscheidungen 
des Rosch („Piske ha’Rosch“) und seiner Schule. Auf diese Weise 
häufte sich eine so große Menge von neuen Gesetzesinterpretationen 
und Rechtsentscheidungen maßgebender Rabbiner an, daß eine er 
neute Kodifikation des geltenden jüdischen Rechts in Ergänzung des 
Kodex des Maimonides zur unabweisbaren Notwendigkeit wurde. So 
kommt denn im XIV. Jahrhundert eine ganze Literatur der „Sammler 
von Gesetzesformulierungen und Rechtsentscheidungen“, der soge 
nannten „Posskim“, zur Entfaltung. Das systematisch vollendetste 
Werk dieser Literatur war der vom Sohne des Rosch, Jakob ben 
Ascher (gest. um i34o), zusammengestellte Kodex „Turim“ („Rei 
hen“). Aus diesem Kodex wurden alle staats-, sakral- und agrarrecht 
lichen Gesetze, soweit sie das unabhängige Leben in Palästina voraus 
setzten und daher in dieser Zeit nur noch rein theoretisches Interesse 
hatten, gänzlich ausgeschieden, statt dessen aber viele auf rabbinische 
Entscheidungen und Volksbräuche sich gründende Vorschriften als 
geltendes Recht aufgenommen. Der umfangreiche Kodex „Turim“ be 
steht aus vier Teilen. Der erste („Orach-chaim“) behandelt die den 
Gottesdienst, den Sabbat sowie die Feier- und Fasttage betreffenden 
Vorschriften; der zweite („Jore dea“) die Speisegesetze, die Vorschrif 
ten über das Viehschlachten und das häusliche Leben; der dritte 
(„Eben eser“) das Familienrecht: Ehe, Ehescheidung u. dgl. regelnde 
Gesetzesvorschriften, der vierte („Choschen mischpat“) endlich das 
Zivil- und Strafrecht. Die die Riten betreffenden Gesetzespartien sind 
somit im Kodex „Turim“ im Vergleich zum Kodex des Maimonides 
mit viel größerer Ausführlichkeit dargestellt, während der dogma
	        
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