Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (4, Europäische Periode ; Das frühere Mittelalter / 1926)

Die Periode der Kolonisierung 
das Judentum. Sie haben den folgenden Wortlaut: „Die Landbesitzer 
(possessores) sollen ermahnt werden, keine Juden bei der Einsegnung 
der durch Gottes Gnade (von der Erde) erzeugten Früchte heranzu 
ziehen, auf daß sie (die Juden) unsere (christliche) Benediktion nicht 
ihrer Wirkung und ihrer Kraft berauben 1 ); sollte jemand dieses Ver 
bot nach dessen Bekanntmachung übertreten, so soll er aus der Kir 
chengemeinschaft gänzlich ausgeschlossen werden“ (Kanon 49)* 
„Sollte ein Priester oder irgendein Rechtgläubiger (Laie) mit Juden 
Tischgenossenschaft pflegen, so darf er zu der Kommunion so lange 
nicht zugelassen werden, bis er sich eines Besseren besinnt“ (Ka 
non 5o). „Katholische Mädchen dürfen weder mit Juden noch mit 
Ketzern vermählt werden, da der Rechtgläubige nicht mit dem Un 
gläubigen in Gemeinschaft leben darf; Eltern, die dem Verbot zu 
widerhandeln, sollen auf die Dauer von fünf Jahren der Exkom 
munikation (dem Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft) verfallen“ 
(Kanon 16). „Ein Rechtgläubiger, der durch unerlaubten Verkehr 
mit einer Jüdin oder Heidin die Ehe gebrochen hat, ist in den Kir 
chenbann zu tun“ (Kanon 78). 
Aus diesen Beschlüssen des Konzils ist zu ersehen, daß die Ju 
den in Spanien schon zu Beginn des IV. Jahrhunderts eine nicht 
unbedeutende Rolle spielten. Heidnische, ja sogar zum Christentum 
neubekehrte Landleute pflegten, wie es scheint, nicht selten zu der 
Zeremonie der Einweihung von Äckern und Gärten oder zur Ein 
segnung der Ernte Juden (wohl geistlichen Standes) heranzuziehen. 
Auch Mischehen zwischen Juden und den sie umgebenden Landes 
bewohnern waren, wohl unter der Voraussetzung des Übertritts des 
Andersgläubigen zum Judentum, noch immer eine häufige Erschei 
nung (das Kirchengesetz spricht daher auch nur von mit Juden sich 
vermählenden christlichen Mädchen, für die der Übertritt zum Ju 
dentum mit keinerlei beschwerlichen Zeremonien verbunden war). 
Dieser von den Juden ausgeübte Einfluß war den Stützen der Kirche 
in Spanien ebenso ein Dorn im Auge wie er später für ihre Gesin 
nungsgenossen in Gallien ein Ärgernis wurde: behinderte er doch die 
Ausbreitung des Christentums und drohte zugleich die Standhaftig- 
D ... Ne nostram irritam et infirmam faciant benedictionem — was wohl 
bedeuten sollte, daß das Dazwischentreten von Juden den Segensspruch des christ 
lichen Geistlichen unwirksam machen könnte.
	        
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