Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

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Handbuch für die Einrichtung und Verwaltung der Bibliotheken, 
Inventare, Continuandenbuche und Buchbinderjournale etwa mit 
einem Häkchen oder sonstigen Zeichen versieht/ so wird jede 
Doppelzahlung vermieden und kann keine Post übersehen werden. 
Am Schlüsse des Jahres wird das Geldjournal abgeschlossen, 
indem man die Summe der Einnahmen und der Ausgaben zieht. 
Der etwa verbleibende Cassarest wird als anfänglicher Cassabestand 
in die Einnahmsrubrik des nächstjährigen Geldjournales übertragen. 
Nachdem die Benützung der Volks- und Mittelschul 
bibliotheken hauptsächlich eine externe ist, so erscheint die 
ordentliche Führung eines Ausleihjournales, in welchem alle 
verliehenen Werke mit Angabe des Entlehners, des Tages der 
Entlehnung, des Rückstellungstermines und der erfolgten Rück 
stellung eingetragen werden, unerlässlich. Im Sinne der für die 
Volksschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken erflossenen Verordnung 
muss dieses Journal in folgender Form geführt werden: 
Titel und Signatur 
des verliehenen Werkes 
Bände | 
Name 
und Charakter 
des 
Entlehners 
Tag 
der 
Entleh 
nung 
ßiickstel- ! 
lungs- j 
tennin i 
T a g 
der 
erfolgt. 
Rück 
stellung 
Clairmont, engl, Sprachlehre. — 1.112, 
Aschbach, Gesch. Kais. Sigmunds. Bd. 
III. & IV. — I. 106 
Platen, Werke. Bd. I. — I, 52 . . 
1 
2 
1 
Dusch, stud. 
VI. CI. 
Prof. Listl 
Palm, stud. 
VII. CI. 
6/1 880 
7/1 880 
8/1 880 
6/11 880 
8/11 880 
4/II 880 
Nach dieser Bibliotheks - Organisation muss jede größere 
Bibliothek besitzen: 
1. ein Inventar, 
2. einen Grundkatalog in Cartons, welcher aus den losen, 
alphabetisch gelegten Grundblättern (Titelcopien) besteht, 
3. ein Continuandenbuch, oder ein Vormerk über die im 
Erscheinen befindlichen Fortsetzungswerke, 
4. Fachkataloge, 
5. Verzeichnisse von Büchern, welche für die Schüler eine 
passende Lectüre bilden, 
6. ein Buchbinderjournal, in welches alle dem Buchbinder 
übergebenen Werke eingetragen werden, 
7. ein Geldjournal für die Verrechnung der Bibliotheks 
gelder, und 
8. ein Ausleihjournal für das Bücher - Entlehnungsgeschäft.
	        
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