Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

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Sammlung von Gesetzen, 
nicht aufzunehmen. Der ganze Wust unbrauchbarer Gebet- und Andachtsbiicher, 
liegenden und übrigen theologischen Ungereimtheiten ist ohne Weiteres in die 
Stampfe zu geben. 
Bücher, die kein anderes Verdienst haben, als daß sie von gewissen 
Bibliographen auf eine unbestimmte Weise als Seltenheiten ausgegeben werden, 
alle Ausgaben aus dem 15. Jahrhundert und was dergleichen ist, sind für eine 
Universitäts- oder Lyceumsbibliothek von einem sehr zweifelhaften Werthe, 
Ebenso verhält es sich mit allen bibliographischen Collectionen oder umständ 
licheren Sammlungen über Gegenstände, die da nicht gesucht werden, von welchen 
allenfalls nur das aufzunehmen wäre, was die nähere Kenntnis, die Literatur, 
Alterthümer, Geschichte etc. des Landes betrifft. 
Alles was nun entweder Duplikate macht oder zur Absicht nicht taugt, 
gehört zu dem Überreste, der zum Veräußern bestimmt ist. Nur können jene 
Werke, die in dem vorgeschriebenen Verzeichnisse als unentbehrlich verzeichnet 
sind, so lange als Duplikate nicht angesehen und zum Veräußern angesetzt 
werden, bis es nicht gewiß ist, daß alle Universitäten- und Lyceenbibliotheken 
damit versehen sind. Solche Artikel, wenn sich deren finden, müßen aufgezeichnet 
und das Verzeichnis davon eingeschickt werden, wo dann auf diese Weise eine 
Bibliothek der anderen zu Hilfe kommen wird. 
Die Veräußerung des Überrestes, wozu auch das gerechnet werden kann, 
was nach den angegebenen Gesichtspunkten in der Bibliothek selbst als unnütz 
oder überflüssig steht, muß alsdann sogleich lieitando geschehen. Der ganze 
Betrag dessen, was auf irgend eine Weise aus diesem Überreste gelöst wird, 
muß blos auf die Anschaffung jener Bücher verwendet werden, die in dem Ver- 
zeichuiße vorgeschrieben sind. Dazu muß auch der größte Theil der jährlichen 
Verlagsgelder der Bibliothek dienen, wovon nur jenes abgerechnet werden kann, 
was etwa für kleine Bibliothekauslagen, zur Anschaffung nöthigen Continuationen 
oder sonst eines classischen, in der Zwischenzeit herausgegebenen Buches erfor 
derlich sein dürfte. 
Da aber weder eines noch das andere hinreichen dürfte, um allen Be- 
dürfnißen zu gleicher Zeit Genüge zu leisten, so wird eine gewiße Ordnung in 
Besorgung der Fächer vonnöthen sein. Diese Ordnung wird theils durch die Be- 
dürfniße der Lehrer, theils durch den Abgang in der Bibliothek, theils durch 
den besonderen Werth der Studien selbst bestimmt, insoweit sie mehr oder 
weniger auf das unmittelbare Wohl des Staates abzielen. 
Unter dieser Rücksicht verdient die Physik mit ihren Theilen, die Natur 
geschichte mit ihren Asten und die Arzneikunde mit ihren Vorbereitungskennt 
nissen und Nebenabtheilungen das vorzüglichste Augenmerk. Diesen folgen die 
übrigen Fächer der theoretischen und practischen Philosophie; die Rechtsgelehr 
samkeit, die sich mit positiven Gesetzen beschäftigt, wird minder dringend sein 
und der eigentlichen Theologie kann nur die letzte Sörgfalt zukommen. 
In der Mitte von allen diesen steht die römische und griechische Literatur, 
die vielen Fächern unentbehrlich, allen nützlich ist und nicht genug empfohlen 
werden kann. Übrigens damit von dem Fortgang des ganzen Geschäftes geurtheilt 
werden könne, muß jährlich das Verzeichniß der für die Bibliothek angeschafffen 
Bücher eingeschickt werden.
	        
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