Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

Katalogisierung. 
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Alle Kataloge müssen ordentlich, deutlich und möglichst 
schön geschrieben und gleichförmig angelegt werden. (§ 53, B. J.) 
Jeder Bücher-Zuwachs und Abnahme, sowie alle Berichtigungen 
sind ohne Verschub in allen Katalogen vorzunehmen. (§54, B. J.) 
Eine totale Reform in der Katalogisierung darf ohne Be 
willigung des Ministeriums nicht vorgenommen werden. Stellt 
sich eine solche als wünschenswert heraus, so ist darüber, sowie 
über die Anlage jedes neuen Kataloges vom Bibliotheks-Vorstande 
im Wege der Landesstelle ein eingehender Bericht an das Un 
terrichts-Ministerium zu erstatten. In diesem Berichte ist die 
bestehende Katalogisierung unter Beischluss der Katalogsformulare 
ausführlich zu besprechen, ferner ein wohldurchdachter detaillierter 
Plan über die beantragte neue Katalogisierung vorzulegeli und 
ein Überschlag der Zeitdauer und der Kosten beizufügen, welche 
zur Ausführung des Unternehmens außer dem systemisierten 
Personale und nebst den laufenden Bibliothekseinkünften etwa 
erforderlich sind. (§ 57, B. J.) 
Bei der Herstellung neuer Kataloge ist von Woche zu 
Woche ein Arbeitsjournal zu führen. (§ 135, B. J.) 
Reicht das Bibliothekspersonale für die Katalogisierungs 
arbeiten nicht aus, so ist vom Bibi.-Vorstande in einer motivierten 
Eingabe um die Bewilligung einer geeigneten und verlässlichen 
Persönlichkeit gegen angemessene Remuneration einzuschreiten. 
(M. E. 27. August 1857, Z. 5770.) Die Verwendung aber von 
Studierenden zu diesen Arbeiten, welche bibliographische Kennt 
nisse erfordern, erscheint unstatthaft. (M. E. 29. April 1858,. 
Z. 4127.) 
Die außer Gebrauch gesetzten Kataloge sind als Bibliotheks 
werke zu behandeln (§ 123, B. J.) und demnach den Manuscripten 
einzuverleiben. 
Hauptkataloge. 
Die Hauptkataloge, welche die Bibliotheken vorschrifts 
mäßig besitzen sollen, sind: 
1. Der Inventarkatalog, in welchen alle der Bibi, zuwach 
senden Werke (mit Ausschluss der Fortsetzungs&äwefe) in fort 
laufender Zahl eingetragen werden, wonach jedes Werk und jeder 
Theil desselben die Zahl, unter welcher es im Inventarkataloge 
verzeichnet ist, als Bibliotheksnumerus erhält. Dieser Katalog ist 
sowohl für die Sicherstellung des Bibliotheksbestandes als auch 
insoferne höchst wichtig, als er jederzeit den Bücherbestand der 
Bibliothek nach Werken angibt und ein für die Auffindung dieser 
stets unveränderliches Repertorium bildet. Die Bibl.-Instr. (§ 28}
	        
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