Volltext: Handbuch für Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken Österreichs

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Beschreibung des Bibliothekbestandes. 
Analog den Verlagsdaten eines Buches ist auch der Ver 
lags-, bezw. Entstehungsort des Kunstblattes, bei Litho- und Photo 
graphien der Name des Litho- und Photographen und die Jahres 
zahl, wenigstens annäherungsweise, anzusetzen. 
Die Größe des Bildes wird durch die Angabe der Höhe 
und Breite im Metermaße bestimmt. 
Hierauf kann noch insbesondere bei Meisterwerken in ein 
gehender Weise eine innere Beschreibung der bildlichen Dar 
stellung vorgenommen und die Angabe von wünschenswerten 
Anmerkungen beigefügt werden. 
Vorzügliche Hilfswerke hiezu sind die im bibliographischen 
Apparate unter dem Abschnitte „Kunst und Künste“ S. 76 an 
geführten Werke, ferner 
Nagler, G. K. Neues allgemeines Künstler-Lexikon, oder Nachrichten 
von den Leben und den Werken der Maler, Bildhauer, Baumeister, Kupferstecher, 
Formschneider, Lithographen, Zeichner etc. München 1835/52. 8°. 22 Bände. 
Künstler-Lexikon, Allgemeines, unter Mitwirkung der namhaftesten Fach 
gelehrten, herausgegeben von Mayer. 2., gänzlich neubearbeitete Auflage von 
Naglers Künstler-Lexikon. Leipzig 1872/. — 4°. 
Nagler, G. K. Die Monogrammisten und die Künstler aller Schulen, 
welche sich zur Bezeichnung ihrer Werke eines figürl. Zeichens, der Initialen 
des Namens etc. bedient haben. München 1858/79. 8°. 5 Bände. 
IV. Urkunden. 
Für die Beschreibung der Urkunden enthalten die Werke 
Seizingers eine vortreffliche Anleitung. 
V. Münzen. 
Hinsichtlich der Beschreibung der in einigen Universitäts 
und Studienbibliotheken befindlichen Münzen hat das Minist, f. 
C. u. U. mit Erlasse vom 8. Juli 1858, Z. 6740, die Bestimmung 
getroffen, dass sich diesfalls die betreffende Bibliothek mit der 
Direction des k. k. Münz- und Antiken-Cabinetes in Wien in 
das Einvernehmen zu setzen habe. 
Katalogisierung. 
Eine nothwendige Bedingung für die Benützbarkeit einer 
größeren Bibliothek ist die Anlage von Katalogen. Die Biblio 
theks-Instruction theilt diese in Haupt- und Nebenkataloge, von 
welchen die Anlage der ersteren als unerlässlich vorgeschrieben, 
die Verfassung der letzteren aber als wünschenswert empfohlen 
wird. (§ 30, B. J.)
	        
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