Volltext: Die Republik Österreich

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Die Arbeiter und Angestellten erhalten zur Wahrung ihrer sozialen und 
wirtschaftlichen Interessen gesetzliche Vertretungen in Betriebsarbeiterräten 
sowie in nach Wirtschaftsgebieten gegliederten Bezirksarbeiterräten und 
in einem Reichsarbeiterrat. 
Die Bezirksarbeiterräte und der Reichsarbeiterrat treten zur Erfüllung 
der gesamten wirtschaftlichen Aufgaben und zur Mitwirkung bei der Aus 
führung der Sozialisierungsgesetze mit den Vertretungen der Unternehmer 
zu Bezirkswirtschastsräten und zu einem Reichswirtschaftsrat zusammen, 
welchem sozialpolitische und wirtschaftspolitische Gesetzentwürfe von der 
Reichsregierung vor ihrer Einbringung zur Begutachtung vorgelegt werden 
sollen. Der Reichswirtschaftsrat kann auch selbst solche Gesetzesvorlagen 
beantragen.
	        
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