Volltext: Die Preisprüfungsstellen [22/23]

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mißt, die durch ihre Zusammensetzung einerseits die Gewähr sach 
verständiger Prüfung, anderseits die Gewähr objektiver Würdigung 
der Verhältnisse boten. Die Polizeibehörden ließen in ersterer, die 
Berussvertretungen der wirtschaftlichen Stände in letzterer Hinsicht 
naturgemäß bis zu einem gewissen Grade unter Umständen 
zu wünschen übrig. Denn die Kriegsnotwendigkeit verlangte eine 
Stellungnahme vielfach in Abweichung von kaufmännischen und ge 
werblichen Gewohnheiten und Auffassungen, um durch weise Ein 
schränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen ein 
Durchhalten aller in der Kriegsnotzeit zu erreichen. So machte sich 
das Bedürfnis nach Schaffung einer über das ganze Reich aus 
gedehnten Organisation der Preisprüfung mehr und 
mehr geltend, je höher die Preise der Gegenstände des notwendigen 
Lebensbedarfs stiegen, je zahlreicher die Preisregelungen, Vorschriften 
und Verbote notwendig wurden, je häufiger Übertretungen vorkamen, 
die schwer zu erkennen und zu fassen waren, je mehr dadurch die 
Lebenshaltung für weite Kreise der Bevölkerung fast unerträglich 
erschwert zu werden drohte. Bei den meisten Gegenständen des not 
wendigen Lebensbedarss und des täglichen Bedarfs spielen aber die 
örtlichen Verschiedenheiten der Erzeugung, Herstellung und des 
Handels in der Preisbildung eine wesentliche Rolle. Vornehmlich 
bei Regelung der Lebensmittelpreise mußte nach Möglichkeit versucht 
werden, den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Jedem im 
wirtschaftlichen Leben Stehenden ist es klar, daß nur Gebilde, die den 
örtlichen Verhältnissen nahestanden und die wirtschaftlichen Zu 
sammenhänge überblickten, dieser schwierigen Aufgabe gerecht werden 
konnten. Insonderheit die Preiswucherverordnung machte die 
Schaffung von Sachverständigenstellen notwendig. Im Großherzog 
tum Baden war daher, ohne weitere Reichsbestimmungen abzuwarten, 
schon durch eine Verordnung des Ministeriums des Innern vom 
5. September 1915 ein „Landespreisamt" ins Leben gerufen worden. 
Dabei war nicht zu verkennen, daß bei manchen Waren die 
Preissteigerung schon 1915 ihre berechtigten Gründe in der Erhöhung 
der Erzeugungs- und sonstigen Gestehungskosten hatte. Man mußte 
auch in Zukunft mit einer Auswärtsbewegung mancher Preise rechnen. 
Um so mehr forderte die Lage nicht eine einfache Bekämpfung aller 
höheren Preise mit Polizeimitteln, sondern eine Einwirkung auf 
Grund wirtschaftlicher Prüfung. Neben die Wucherbekämpfung 
muhte die Aufklärung treten. Über die Notwendigkeit mancher 
harten, aber für das wirtschaftliche Durchhalten erforderlichen Maß 
nahmen, die Erzeuger und Hersteller, den gesamten Handel und den
	        
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