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für den Tag der Gefahr eine gesicherte Bergestätte der Kostbarkeiten und Schutz den
Wehrlosen boten. Spurlos sind sie schon seit Jahrhunderten verschwunden. ~-&t:
Ganz anders die Bauten der Neuzeit. Die Schlösser zu AurolzMünster
und St. Martin künden nur Freude und Lust an dem mächtigem Besitztum. Von
außen droht kein Feind. Daher strecken sie ihren Leib behaglich in der Sonne. Die
großen Fenster — allen weithin sichtbar künden — wo fürstliche Pracht sich ungehindert
entfalten kann. Man braucht die Wohnräume nicht mehr scheu dem feindlichen Späher¬
auge verbergen. Die festen Wehrmauern und die gewaltigen Türme sind nicht mehr
notwendig. An ihre Stelle sind zierliche Gittermauern getreten und freundliche Aus¬
lugtürmchen. Das Wasser der Gräben und die Springbrunnen der Gärten sollen
nur mehr das Eintönige der Umgebung beleben. Sie haben keineswegs die Aufgabe,
den anstürmenden Feind von den festen Mauern fernzuhalten und ihm den Kampf
zu erschweren.
Schloß St. lHartilt um 1700. Rach Wening.
Besitz der Schwenter, dann der Trennbach bis 1600, seit 1606 der Familie Rheinstein—Tattenbach
und seit 1821 der Grafen von Arco—Valley. Das Schloß wurde vom Grafen Hans Ardolph von
Tattenbach (1610—1647) neu gebaut. Links oben das Wappen der Tattenbach.
Die alten Burgen, die später noch benützt wurden, haben ihr Kleid geändert,
den Charakter des Wehrbaues abgestreift. Nur an wenigen ist er noch zu erkennen,
wie etwa an der Ruine Frannstein, die seit 1508 keine wesentlichen Ban-
veränderungen durchgemacht hat.
Die Vorrechte, die der Adel vor den anderen Ständen genoß, waren teils
dem ganzen Stande gemeinsam, teils persönlicher Natur. Dem gesamten landsässigen
Adel stand das Recht auf Sitz und Stimme bei den Landtagen zu. Man
sprach von Landsässigkeit, wenn die adelige Familie ein in die Landtafel eingetragenes
Landgut besaß. Dieses Recht war in früherer Zeit um so wichtiger, als die adeligen
Familien nicht am herzoglichen Hofe, nicht in der Residenzstadt, sondern auf dem
Lande lebten und infolge dessen nur zur Zeit der Landtage ihren Einfluß auf den
Gang der Politik auszuüben vermochten. Zu dem politischen Vorrechte kam etn