Sparkasse Braunau a. 1
empfiehlt sich zur Durchführung aller in den Sparkassenbetrieb fallenden
Transaktionen: Annahme von Einlagen bei halbmonatlicher Verzinsung,
rentensteuerfrei, Hypothekar-Darlehen, Gemeinde-Darlehen, Vorschüsse
auf Wertpapiere, Vorschüsse aut Personalkredit. Einlagen werden ohne
Beschränkung der Höhe entgegengenommen und gegenwärtig mit
4 °/o verzinst.
Die Rentensteuer bezahlt die Sparkasse. Jedem Einleger steht es
frei, sein eingelegtes Kapital bis zum Betrage von 200 if ohne Aufkündigung
zurückzufordern. Der Rückzahlung von Beträgen über 200 K bis 1000 K
hat eine achttägige, über 1000 K bis 5000 K hat eine einmonatliche,
über 5000 K hat eine zweimonatliche Kündigung voranzugehen.
Hypotheken-Darlehen werden gewährt auf inländische Häuser und
Grundbesitz in statutenmäßiger Höhe zu den Geldverhältnissen angepassten
Zinssätzen (gegenwärtig 41/a %) gegen Werterhebung durch eigene Sach¬
verständige und annuitäten- oder ratenweise Rückzahlung.
Die Sparkasse gewährt auch Darlehen an Bezirke, Gemeinden, Wasser-
Genossenschaften, öffentliche gemeinnützige Anstalten, Fonds und Körper¬
schaften, Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften mit beschränkter
und unbeschränkter Haftung, insbesondere an Kredit- und Vorschuss¬
vereine nach den bezüglichen statutarischen Bestimmungen.
Die Sparkasse gewährt Vorschüsse auf pupillarsichere Wertpapiere,
soferne dieselben an der Wiener-Börse gehandelt werden, mit 75 °/o des
börsenmässigen Wertes zu 5% Zinsen. Ferner verzinsliche Darlehen gegen
Verpfändung von in Kurs befindlichen Gold- oder Silbermünzen bis zu
4/s des Nominalwertes.
Befasst sich ausserdem noch mit der Eskomptierung eigener Spar¬
kassebücher, Zinsen-Kupons und verlosten Werteffekten.
Vorschüsse auf Personalkredit werden an bekannte vertrauenswürdige
Gewerbetreibende oder Landwirte im. Gerichtsbezirke Braunau gegen
41/2 °/o Zinsen und sonst gebührenfrei bis zur Höhe von K 400'— erfolgt.
Die Amtslokalitäten der Sparkasse Braunau am Inn befinden sich
im Hochparterre des Rathauses am Stadtplatz und sind an Wochentagen
von 8 bis 12 Uhr vormittags für den Parteienverkehr geöffnet, bleiben
jedoch an Sonn- und Festtagen vollständig geschlossen.