Volltext: Innviertler Heimatkalender 1911 (1911)

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Poftwefett 
für gewöhnliche Briefe beträgt die 
Gebühr in Oesterreich - Un garn 
10 h, wenn er nicht über 20 Gramm 
wiegt. Für Briefe über 20 bis 250 Gramm 
20 h. Nach Deutschland bis 20(Sr. 
10 h, von 20 bis 250 Gramm 20 h. 
Gebühren für gewöhnliche Briese des 
Weltpostvereins-Verkehres bis 20 Gramm 
25 h, über 20 Gramm bis 40 Gramm 
40 h. Für jede weiteren 20 Gramm um 
je ’ 15 h mehr. Korrespondenzkarten 10 h. 
Nach Serbien und Montenegro für je 
20 Gramm 10 h, Korrespondenzkarten 
5 h. — Für Drucksachen und Waren¬ 
proben 5 Ji für je 50 Gramm, bei Waren¬ 
proben jedoch mindestens 10 h. Das 
Meistgewicht der Warenproben ist auf 
350 Gramm festgesetzt. 
Für rekommandierte Briefe ist das 
Porto wie für einen gewöhnlichen Brief 
und außerdem noch eine Rekommandations- 
gebühr per 25 h zu entrichten. 
Für jeden rekommandierten Brief, der 
in Verlust geraten ist, leistet die Post¬ 
anstalt eine Vergütung von 50 K) ein 
solcher Brief muß jedoch vor Ablauf eines 
halben Jahres (gerechnet vom Aufgabstage 
an) reklamiert werden. 
GxpreßDriefe werden dem Adressaten 
sofort nach Einlangen der Post durch 
einen eigenen Boten bestellt. An Gebühren 
sind dei der Ausgabe zu entrichten: die 
gewöhnliche Gebühr für Briefe, beziehungs¬ 
weise Korrespondenzkarten und außerdem 
noch eine Expreßgebühr von 30 h. Nur 
wenn der Adressat nicht im Orte des 
Abgabe-Postamtes wohnt, beträgt die 
Expreßgebühr 1 K für je 7l/a Kilometer 
und es wird diese Gebühr nach Abzug 
der 30 h vom Adressaten eingehoben. 
Expreßbriefe sür den eigenen Bestell¬ 
bezirk sind unzulässig. 
ßeldbriefe sind, wenn sie nicht Über 
250 Gramm schwer sind, in eigenen 
Kuverts, die bei jedem Postamte (das 
Stück zu 2 h) zu bekommen sind, zu 
versenden und mit zwei gleichen Siegeln 
zu versehen. Geschieht die Geldsendung 
in anderen Kuverts, so müssen diese mit 
fünf gleichen Siegeln gesiegelt sein. 
Geldstücke, welche in Briefen ver¬ 
sendet werden, müssen in Papier einge¬ 
schlagen und innerhalb des Briefes be¬ 
festigt sein. 
In der Adresse eines Geldbriefes ist 
das Unterstreichen eines Wortes gänz¬ 
lich zu vermeiden. 
Krenmnäfenflungen. Drucksachen, 
die unter Kreuzband, Schleife, in offenen 
Kuverts oder bloß zusammengefaltet auf 
die Post gegeben werden, verlangen eine 
Portogebühr von 3 h bis zum Gewichte 
von 50 Gramm; von 5 h bis zum Ge¬ 
wichte von 100 Gramm; von 10 h bis 
zum Gewichte von 250 Gramm; von 
20 h bis zum Gewichte von 500 Gramm; 
von 30 h bis zum Gewichte von 1000 
Gramm. Diese Gebühren gelten für 
Sendungen in Oesterreich-Ungarn, und 
zwischen Oesterreich-Ungarn-Deutschland. 
Drucksachen dürfen das Gewicht von 
1 Kilo nicht übersteigen. 
TahrpoTtfendungen. Mit der Fahr¬ 
post werden versendet: Pakete mit und 
ohne Wertangabe, Geldsendungen in 
Briefen (Geldbriefe), Säcken und Kisten. 
Ferner Sendungen mit Nachnahme; 
Privatbriefe und Schriftenpakete im Ge¬ 
wichte über 250 Gramm. 
Post - Begleitadrefsen sind, mit 
alleiniger Ausnahme der Geldbriefe, allen 
Fahrpostsendungen beizugeben. Eine Be¬ 
gleitadresse kostet 12 h. 
•HvifogeBiibreit. Für die Avisierung 
eines Briefes mit Wertangabe oder eines 
Paketes 4 Ta; für die Avisierung einer 
Begleitadresse, zu der mehrere Sendungen 
gehören, wird für jede Sendung die Ge¬ 
bühr von 4 h eingehoben. 
UlagazittsgeDiibr (nur für Orte, in 
denen durch besondere Verfügung die 
obligate Paketsbestellung ohne Rücksieht 
aus das Gewicht eingeführt ist) bei ärari¬ 
schen Postämtern 6 K, bei Klassen-Post- 
arntern 4 K monatlich.
	        
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