Volltext: Kurze Geschichte des Volksschulwesens des Stadtschulbezirkes Linz

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Meister Bröckl und dem Dechant sogar zu einem „aktiv Iniuriarium" 
(— Tätlichkeit) des Schulmeisters, so daß dieser (wohlüber Regierungs¬ 
auftrag) auf den Neubau (das war ein Stadtarrest beim Wassertor), 
geschafft wurde und sich mit dem Dechant vergleichen mußte;87 aber 
schon im nächsten Jahre zeigte sich Bröckl neuerlich „beschwerlich und 
unsriedsam" gegen den Dechant.88 Noch weitere Akte89 wegen „dem 
Dechant zugefügter Ungebühr" und wegen eines Streites mit einem 
Pfarrkaplan kennzeichnen den Lateinschulmeister Bröckl als Hetzer 
und er war daher unter den ersten Protestanten, die im Jahre 1600 
von der Regierung abgeschafft wurden. 
Natürlich zeigte sich die Spannung zwischen dem prot. Magistrat 
und dem Kath. Stadtpfarrer besonders bei Kompetenzfällen. Das Be¬ 
setzungsrecht der Kirchendienerstellen hatte ja schon im streng katho¬ 
lischen Mittelalter zum Streit geführt und wurde zum wiederholten 
Kriegsfall im Zeitalter der Reformation und Gegenreformation. 
Trotz der bischöflichen Entscheidung vom Jahre 1335 behauptet 
der Stadtchronist Sindt," daß die Stadt bis zur einsetzenden Gegen¬ 
reformation alle Kirchendiener ganz allein aufgenommen uud abgefetzt 
habe und daß die Stadt in dieser Posseß (= Berechtigung) ruhig 
gestanden fei, wie dies auch durch wiederholte Protektionen und Er¬ 
suchen der Regierung und sogar der Laudesfürsten für Kompetenten 
bewiesen sei. 1565 beschwerte sich der Stadtpfarrer Purgleitner bei 
der Regierung neuerdings, daß die (Ratsherrn) von Linz alle Kirchen¬ 
diener, als Schuelmaister, Cantores, Organisten unb Mesner ohne 
Pfarrers Wissen aufnehmen und absetzen. Der Magistrat rechtfertigte 
sich, daß dieser usus bei vorgewesten Pfarrern und bei biefent Pfarr- 
herrn herkömmlich sei." Die Regierung vermittelte in einem „Abschieb" 
(= Eutscheib) wegen ber ©chulvogtei,42 was aber in ber b am als 
stürmischen Zeit wenig Erfolg hatte. Auf ein neuerliches „Memorial'' 
(— Eingabe) bes Magistrates entfchieb 1590 bie Regierung in einer 
abermaligen „Retrofignatur" (— Erledigung), daß die Stadt „in auf» 
nembung und Präsentierung der Schulrnaister den alten herkhomben 
nach sich verhalten und keine Neuerung einfiereit solle"." 
Durch die fortschreitende Proteftantisimmg der Bevölkerung 
hatten sich die Streitigkeiten mit den Stadtpfarreru wegen des Be¬ 
setzungsrechtes der verschiedenen Kirchendienecstellen vermehrt. Diese 
Konflikte dauerten während und auch nach der Gegenreformation 
noch beinahe durch das ganze 17. Jahrhundert fort. Sie erneuerten 
37 ©.11.337. — 88 S. II. 274. — 89 6. II. 234 u. 235. — 40 S.U. 270. 
— 4 6. II. 272. — 48 S. II. 275. — 48 S. I. 398.
	        
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