Volltext: Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910

Vorwort. 
Dieses Werk, welches infolge mehrfacher, außerhalb der Einflußsphäre der Statistischen 
Zentralkommission gelegener Schwierigkeiten erst jetzt dargeboten werden kann, bildet eine 
Fortsetzung des von der Statistischen Zentralkommission nach den Ergebnissen der Volkszählungen 
von 1880 und 1890 herausgegebenen „Vollständigen Ortschaftsverzeichnisses“ und des nach der 
Volkszählung von 1900 erschienenen „Allgemeinen Ortschaftenverzeichnisses“. 
Der Titel wurde geändert, um schon in diesem auszudrücken, daß die Namen und Einwohner¬ 
zahlen nur der Ortsgemeinden und Ortschaften liier enthalten sind, während die Ortschaftsteile 
(Ortsbestandteile) und Stadtteile (mit Ausnahme der großstädtischen Stadtbezirke) den Spezial¬ 
ortsrepertorien Vorbehalten bleiben, welche an die Stelle des Gemeindelexikons für die einzelnen 
österreichischen Länder treten werden. 
Der Inhalt entspricht im allgemeinen den älteren Ausgaben. Es sind also nach Ländern, 
politischen Bezirken und Gerichtsbezirken geordnet sämtliche Ortsgemeinden, in Galizien 
auch die vom Gemeindeverbande ausgenommenen Gutsgebiete, in alphabetischer Reihenfolge, 
innerhalb der Ortsgemeinden sämtliche Ortschaften wieder in alphabetischer Reihenfolge ange¬ 
führt. Die Ortsgemeinden sind durch fetten Druck hervorgehoben. 
Für die Aufnahme eines Wohnplatzes als Ortsgemeinde oder Ortschaft waren die Ort- 
.schaftsverzeichnisse entscheidend, welche von den politischen Behörden auf Grund des Erlasses 
des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1909, Zahl 15163, zur Vorbereitung der Volks¬ 
zählung vom 31. Dezember 1910 anzulegen waren. Außerdem sind alle seither bis Ende 1914 
der Statistischen Zentralkommission amtlich zur Kenntnis gelangten Änderungen im Stande 
und Umfange der Bezirke, Ortsgemeinden und Ortschaften berücksichtigt worden. 
Diese Änderungen sind immer durch Anmerkung kenntlich gemacht, so daß der Bestand vom 
31. Dezember 1910 mit Benützung dev auf Seite 420 beigedruckten „Änderungen“ festzustellen ist. 
Die Einwohnerzahlen sind sämtlich das Ergebnis der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, 
jedoch der Ende .1914 bestehenden administrativen und gerichtlichen Einteilung des Staatsgebietes 
entsprechend zusammengestellt. 
Ortschaften, von deren Nummernreihe einzelne Häuser verschiedenen Gemeinden angehören, 
sind bei jeder dieser Gemeinden mit dem Beisatze „1., 2., 3. usw. Anteil“ zum Ortschaftsnamen 
angeführt. 
Davon wohl zu unterscheiden sind die dem Namen einer Gemeinde oder Ortschaft beigesetzten 
römischen Ziffern, die mit zum Namen gehören und die Unterscheidung von anderen gleichnamigen 
Gemeinden oder Ortschaften innerhalb desselben politischen Bezirkes bezwecken. 
Eine besondere Stellung nehmen die mährischen Israelitengemoinden ein. Das sind 
nicht Kultusgemeinden, sondern politische Ortsgemeinden, die neben der gleichnamigen Gemeinde
	        
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