Volltext: Das Herzogthum Salzburg oder der Salzburger Kreis (5. 1839)

164 Politische und Instizeinricht« ng, ic. 
Die ständische Verfassung ist noch nicht organi- 
sirt; die Besorgung des SteuerwesenS seit 1. December 
i82i dem k. k. Kreisamte übertragen; das Militär- 
wesen dem Oberkommando in Linz untergeordnet. Das Trup- 
penbrigade-Kommando in Salzburg führet ein k. k. General- 
Major. Da ist auch ein Verpflegsmagazin mit der Rech¬ 
nungsführung, ein Festungs- und Platzkonimandant, eine 
Lokal - Genie - Direktion nebst einem FortificationS - RechnungS- 
führer, ein Garnflons-Artillerie-Distriktskommando und ein 
Transport- Sammelhaus-Kommando. 
Als Werbbezirk ist der Kreis dem k. k. Linien -Infanterie- 
Regimente Großherzog von Baden Nr. 59 zugewiesen. 
Alles dieses verhielt sich einst ganz anders. Wir heben 
das Wesentlichste aus. 
Salzburg war als Erzstift eine beschrankte 
W a h l m 0 n a r ch i e, wie alle übrigen geistlichen Staaten des 
deutschen Reiches. Der Regent wurde nach dem Tode seines 
Vorgängers, oder wenn der erzbischöfliche Stuhl auf irgend 
eine andere Art in Erledigung kam ( durch Resignation oder 
Absetzung) unter kaiserlicher Advokatie von dem Kapitel seiner 
Metropolitan- oder Domkirche erwählt, und besaß die 
Landeshoheit mit allen Rechten und Vorrechten, die da¬ 
mit verbunden waren. Da er zugleich ein Mitglied des deut¬ 
schen Staatenvereins war, so erkannte er den römisch-deut¬ 
schen Kaiser als sein Oberhaupt und als seinen höchsten Le¬ 
hensherrn, und war verbunden nebst seinen eigenen Ge¬ 
setzen auch die zu handhaben, welche das ganze deutsche 
Reich sich selbst gegeben. 
Der Erzbischof von Salzburg hatte nicht bloß allerley 
geistliche; er hatte auch verschiedene weltliche oder 
politische Rechte und Vorzüge. Er war nämlich: 
1) Fürst des h. römischen Reiches; 2) er war unter Deutsch¬ 
lands Erzbischöfen, welche nicht zugleich Kurfürsten gewesen, 
der einzige, welcher Sitz und Stimme auf dem Reichstage 
hatte; 3) er wechselte seit isoo mit Oesterreich in der ersten 
Stelle auf der geistlichen Bank, und im Direktorium des 
fürstlichen Kollegiums; 4) er war, seitdem K. Alb recht II. 
1438 zu Nürnberg das deutsche Reich in 6, und K. Mari- 
milian l. dasselbe 1S12 in 12 Kreise eintheilte (Zauner 
Hl. 61. Rumpler 143) ausschreibender Fürst und Direktor 
des bayerischen Kreises (feit ISSS mit Bayern kumulativ); 
5) seine Gesandten auf dem Reichstage hatten den Rang selbst
	        
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