164 Politische und Instizeinricht« ng, ic.
Die ständische Verfassung ist noch nicht organi-
sirt; die Besorgung des SteuerwesenS seit 1. December
i82i dem k. k. Kreisamte übertragen; das Militär-
wesen dem Oberkommando in Linz untergeordnet. Das Trup-
penbrigade-Kommando in Salzburg führet ein k. k. General-
Major. Da ist auch ein Verpflegsmagazin mit der Rech¬
nungsführung, ein Festungs- und Platzkonimandant, eine
Lokal - Genie - Direktion nebst einem FortificationS - RechnungS-
führer, ein Garnflons-Artillerie-Distriktskommando und ein
Transport- Sammelhaus-Kommando.
Als Werbbezirk ist der Kreis dem k. k. Linien -Infanterie-
Regimente Großherzog von Baden Nr. 59 zugewiesen.
Alles dieses verhielt sich einst ganz anders. Wir heben
das Wesentlichste aus.
Salzburg war als Erzstift eine beschrankte
W a h l m 0 n a r ch i e, wie alle übrigen geistlichen Staaten des
deutschen Reiches. Der Regent wurde nach dem Tode seines
Vorgängers, oder wenn der erzbischöfliche Stuhl auf irgend
eine andere Art in Erledigung kam ( durch Resignation oder
Absetzung) unter kaiserlicher Advokatie von dem Kapitel seiner
Metropolitan- oder Domkirche erwählt, und besaß die
Landeshoheit mit allen Rechten und Vorrechten, die da¬
mit verbunden waren. Da er zugleich ein Mitglied des deut¬
schen Staatenvereins war, so erkannte er den römisch-deut¬
schen Kaiser als sein Oberhaupt und als seinen höchsten Le¬
hensherrn, und war verbunden nebst seinen eigenen Ge¬
setzen auch die zu handhaben, welche das ganze deutsche
Reich sich selbst gegeben.
Der Erzbischof von Salzburg hatte nicht bloß allerley
geistliche; er hatte auch verschiedene weltliche oder
politische Rechte und Vorzüge. Er war nämlich:
1) Fürst des h. römischen Reiches; 2) er war unter Deutsch¬
lands Erzbischöfen, welche nicht zugleich Kurfürsten gewesen,
der einzige, welcher Sitz und Stimme auf dem Reichstage
hatte; 3) er wechselte seit isoo mit Oesterreich in der ersten
Stelle auf der geistlichen Bank, und im Direktorium des
fürstlichen Kollegiums; 4) er war, seitdem K. Alb recht II.
1438 zu Nürnberg das deutsche Reich in 6, und K. Mari-
milian l. dasselbe 1S12 in 12 Kreise eintheilte (Zauner
Hl. 61. Rumpler 143) ausschreibender Fürst und Direktor
des bayerischen Kreises (feit ISSS mit Bayern kumulativ);
5) seine Gesandten auf dem Reichstage hatten den Rang selbst