Volltext: Das Herzogthum Salzburg oder der Salzburger Kreis (5. 1839)

Politische Eintheilung. 
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sterreich kam, und durch Staatsvertrag vom 14. April d. I. 
einen großen Theil seiner Besitzungen verloren hatte, wurde 
es unter die hohe Landes-Regierung in Linz gestellt; es bekam 
statt der eigenen Regierung als erste politische Behörde am 
20, July 1816 ein k. k. Kreisamt und an die Spitze der Kri¬ 
minal-Justiz am 27. März 1818 ein vereintes k. k. Stadt - 
und Landrecht, dann Merkantil und Wechselgericht zu Salz¬ 
burg (in Wirksamkeit getreten am i. July hierauf). Den 
i. August i8>8 wurde für die Kreisstadt Salzburg ein po¬ 
litischer Magistrat (am i4. Februar 1820, 30. August und 
15. Dezember 1827, ferner am 2y. Juny 1829 anders 
organisirt) aufgestellt, welcher seine Kompetenz auf die Kom- 
niiffariatSgegenstände im ausgedehntesten Umfange der poli¬ 
tischen Geschäfts - Verwaltung innerhalb des städtischen Burg¬ 
friedens, auf die Verwaltung des Gemeinde-Vermögens und 
auf die Ausübung des Richteramtes in schweren Polizey-Ver- 
brechen erstrecket. 
Am 14. Februar 1820 geschah die Errichtung von 22 
landesfürstlichen Pfleggerichten außer der Kreisstadt Salz¬ 
burg. Ihr Wirkungskreis erstreckt sich auf judicielle, poli¬ 
tische und finanzielle Gegenstände. Die detaillirte Instruk¬ 
tion hierüber trifft man in der politischen Gesetzsammlung 
für Oberösterreich für das Jahr 1320. Seite 29— 32. Zu 
gleicher Zeit mit der Aufstellung der Pfleggerichte erfolgte 
auch die Organistrung von 6 Kriminaluntersuchungs - Gerichten 
außer dem Stadt- und Landrechte von Salzburg. 
Da bey einigen Pfleggerichten eigene Rentmeister, bey 
anderen aber kontrollirende Adjunkten und Aktuare angestellt 
sind, so wurden am 8. Juny 1823 sowohl für diese als jene 
Kautionen bestimmt. 
Die Pfleggerichte und Rentämter des Kreises lernen 
wir ohnehin in der zweyten Abtheilung näher kennen. 
Herrschaften mit Civiljurisdiktion sind: das Benedikti- 
nerstift St. Peter in Salzburg *) und jenes zu Michael- 
benern mit Hofrichterämtern; das Urbarrichteramt Abtenau 
mit einem Justiziar. 
*) Es ward am 20. April 1816 in ein Herrschastsgericht 2. Klasse 
umgeändert, hatte aber keinen langen Bestand. Am 16. July 
1824 erhielt es aber die Jurisdiktion über seine Unterthanen am 
Mönchsberge, zu Mülln, zu St. Peter, im Nonnthale, zu 
Münchhausen bey Äigen, Parsch und in der Riedenburg. (Salzb. 
Zeit. 1816 Nr. 79; Amts- u. Jntl. 1824 S. 1119.)
	        
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