Volltext: Das Herzogthum Salzburg oder der Salzburger Kreis (5. 1839)

Evangelium vertheidigten. So blieb man mitten im Lande 
nach hergestellter Ruhe katholisch, den Sitten der Väter und 
ihrem gelassenen, männlichen Vortrage getreu (Burgholzer'S 
Geschichtökarte von Baiern). 
1557 verordnete Matthäus Lang, daß die Geistli¬ 
chen in Zukunft an den Sonntagen dem versammelten Volke 
nicht mehr bloß das Glaubensbekenntniß und das 
Gebeth des Herrn vorsagen und auslegen sollen, son¬ 
dern auch den englischen Gruß und die 10 Gebothe 
Gottes, damit das Volk auch diese allmählig auswendig 
lernte und verstehen konnte. Diesem Fürsten danket das Land 
auch mehrere Vikariate: Wagrain, Rauris und Di en¬ 
te» 1556. 
In den Jahren 1547 und 1550 wurden im Gebirge 
Wiedertäufer entdeckt und zur peinlichen Haft gebracht, 
1555 Wiedertäufer, Utraquisten oder Calirtiner, 
Lutheraner. Erzbischof Michael suchte sie alle zur ka¬ 
tholischen Religion zu bringen, zwang aber 1556 wieder meh¬ 
rere Protestanten zur Auswanderung nach Regensburg re. 
(Zauner V. 267, 285; VI. 526 — 528, 555.). Er ließ 1557 
das Ritual des Erzbischofes Leonhard neu auflegen, mit 
dem Zwecke über die Sakramente, und mit einigen geistlichen 
Ermahnungen vermehren (Obiger 559). 
Nachdem i547 die Ehelosigkeit der Geistlich¬ 
keit abermahls verordnet worden war, wollte Erzbischof 
Johann Jakob 1564 die Jesuiten einführen, machte 
er diesen 1577 erfolglos neue Anträge, empfahl sie Herzog 
Wilhelm von Baiern 1588 dem Erzbischöfe Wolf Diet¬ 
rich vergebens, ließ sie Leopo ld Anton 1723 eine Zeit 
lang als Bußprediger auftreten; entfernte sie aber bald wie¬ 
der, auch mißlang ihnen zu ihrer Festsetzung ihr Bemühen 
unter Sigismund v. Schratte nbach (Zauner VH. 25, 
X. 21.) 
Am i4. Juli 1564 erlaubte Pabst Pius IV. den Genuß 
des h. Abendmahles unter beiderlei Gestalten. Hierüber 
entstanden 1565 in Salzburg, Baiern und Oesterreich viele 
Zwiste (Zauner VI. 535, 384). 
Unterm 17. Juni 1566erließ Pabst Pi us V. ein Schrei¬ 
ben an obigen Erzbischof über die Abstellung des Kon¬ 
kubinats bey der Geistlichkeit (Zauner VI. 598.) 
1579 erfolgte die Abschaffung der öffentlichen und heim¬ 
lichen Häuser der Venus Cypria (Burgholzer).
	        
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