Volltext: Österreichisch-ungarisches Rotbuch / Diplomatische Aktenstücke betreffend die Beziehungen Österreich-Ungarns zu Italien

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mission wird beauftragt sein, die Modalitäten und die Höhe des 
Betrages festzusetzen, und wird im Falle einer mangelnden Einigung 
die Frage der Entscheidung des Haager internationalen Schieds¬ 
gerichtes unterbreiten. 
Artikel XII. Gemischte Kommissionen werden an Ort und Stelle 
eingesetzt und mit der Befugnis versehen werden, Entscheidungen 
zu treffen, denen die Durchführung nach Maßgabe des Fortschreitens 
der Arbeiten von Fall zu Fall folgen wird. 
Die detaillierten Befugnisse dieser Kommissionen werden in 
einem Zusatzprotokolle festgesetzt werden. 
Artikel XIII. Die aus den an Italien abgetretenen Gebieten 
stammenden Militärpersonen werden keinen Frontdienst mehr in 
der österreichisch-ungarischen Armee leisten, sobald das Überein¬ 
kommen abgeschlossen sein wird. 
Artikel XIV. Das Deutsche Reich übernimmt alle Garantie für 
die getreue und loyale Durchführung dieses Übereinkommens. 
Artikel XV. Eine feierliche Kundgebung der k. u. k. Regierung, 
die der Unterzeichnung des Übereinkommens unmittelbar folgen 
wird.") 
Dieser Entwurf enthält nur die uns und Italien betreffenden 
Punkte, da ich nicht weiß, ob man in Wien und Berlin einen 
accord à trois vorziehen würde. 
. In letzterem Falle müßten die deutscherseits zu formulieren¬ 
den Konzessionen noch aufgenommen werden. 
Zunächst möchte ich bemerken, daß mir die Aufnahme der die 
mise en effet betreffenden Vorschläge Euer Exzellenz in den accord 
selbst, bei der kapitalen Wichtigkeit, die man diesem Punkte hier 
beimißt, absolut nötig scheint, umsomehr als die Garantie Deutsch¬ 
lands schon einen der Punkte jenes seinerzeit hier unterzeichneten 
Schriftstückes bildet. 
Ich hielt es für wichtig, in dem Entwürfe keinen der Punkte 
vermissen zu lassen, die in jenem allgemein gefaßten, aber die 
Basis bildenden Schriftstücke vorkommen, mit Ausnahme natür¬ 
lich des dortigen Punktes VII, welcher nur eine Bereitwilligkeit 
zur Prüfung enthält und daher nur auf Grund einer speziellen 
Aussprache formuliert werden kann. Was nun diese anbelangt, 
beabsichtige ich, da ich Cormons noch nie genannt habe, zu ver¬ 
suchen, durch Anbot von Cormons statt Görz sowie — wenn die 
Inseln von italienischer Seite nicht ganz fallen gelassen werden 
— durch Anbot von Pelagosa, von dem auch noch nie gesprochen 
wurde, die Schwierigkeiten vielleicht zu beseitigen. 
Zu den einzelnen Artikeln des Entwurfes bemerke ich : 
Artikel I. Die Grenzbestimmung entspricht vollkommen der 
von Euer Exzellenz seinerzeit vorgeschlagenen; sollte italienischer- 
seits auf das mittlere Noce-, das Fassa- oder Ampezzotäl zurück¬ 
gekommen werden, würde ich in der schon angedeuteten Weise 
dagegen ankämpfen und darüber berichten.
	        
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